Wo steht Meinungsfreiheit?
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ist schmähkritik Beleidigung?
Die Schmähkritik gilt als Beleidigung und so kann (muss aber nicht) die Person, die sie äußert, gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden. Ob es sich bei einer Äußerung tatsächlich um Schmähkritik handelt, muss im konkreten Fall oftmals vor Gericht abgewogen werden.
Wie erfolgt die Gewährleistung der Meinungsfreiheit?
Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG: „ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Was ist die Meinungsfreiheit in Deutschland?
Jeder soll in Deutschland sagen und schreiben können, was er denkt. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und steht in Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Wie ist die Meinungsfreiheit in der Europäischen Union niedergelegt?
Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Artikel 11 der mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft getretenen Charta der Grundrechte niedergelegt.
Wie regelt man die Meinungsfreiheit?
Auch international findet die Meinungsfreiheit ihre gesetzlichen Grundlagen. So regelt Art. 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte diese auf er Ebene der Vereinen Nationen: Auch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Art. 11 der Charta der Grundrechte regelt die Meinungsfreiheit.