Ist die KPD noch verboten?

Ist die KPD noch verboten?

Die Kommunalmandate der KPD waren gemäß den Schlüssen aus dem Verbotsurteil gegenüber der SRP in Bayern und Nordrhein-Westfalen aberkannt worden. Mehrere Wählergemeinschaften und Kandidaturen von einzelnen Kommunisten wurden allerdings verboten und die Kandidaten wegen Verstoßes gegen das KPD-Verbot verurteilt.

Was versteht man unter verfassungswidrigen Parteien?

Für ein Parteiverbot und die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ist nach Art. Verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei, wenn sie mit Gewalt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert.

Was ist Parteien verboten?

Ein Parteiverbot ist das Verbot einer politischen Partei, deren politischer Tätigkeiten und deren Unter- und Nachfolgeorganisationen. Die Konsequenzen daraus sind die Einziehung des Parteivermögens und der Mandatsverlust.

Was hat die Bundesregierung für die Gesetzgebung zuständig?

Die Bundesregierung hat auch das Initiativrecht für Gesetze. Sie wirkt also bei der Gesetzgebung mit. Auch für die Pflege der auswärtigen Beziehungen ist die Bundesregierung zuständig. Sie vertritt beispielsweise Deutschland in der Europäischen Union. Auch regelt sie die Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.

Was ist ein parlamentarisches Grundgesetz?

Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt.

Welche Verfassungsorgane sind im Grundgesetz festgelegt?

Im Grundgesetz sind fünf Verfassungsorgane festgelegt: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. Sie alle sind maßgeblich an politischen und staatlichen Prozessen beteiligt.

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