Wer herrscht in Deutschland?
Bundesregierung (Deutschland)
| Bundesregierung — BReg — | |
|---|---|
| Stellung | Verfassungsorgan |
| Gründung | 15. September 1949 |
| Hauptsitz | Berlin, Deutschland |
| Vorsitz | geschäftsführend Angela Merkel (Bundeskanzlerin), Olaf Scholz (Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen) |
Wer gehört zur großen Koalition?
Große Koalitionen auf Landesebene CSU und SPD. Derzeit (November 2021) bestehen in zwei Ländern große Koalitionen: in Niedersachsen (SPD/CDU) und im Saarland (CDU/SPD).
Was bedeutet Regieren in Deutschland?
Die Regierung ist eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und außen. Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ministerien.
Was können wir von verschiedenen Regierungsformen unterscheiden?
Oft sprechen wir in diesem Zusammenhang von verschiedenen Regierungsformen. Grob können wir drei verschiedene Regierungsformen unterscheiden, die Monarchie, die Diktatur und die Demokratie. Jede dieser Arten kann in Untergruppen eingeteilt werden, welche sich leicht unterscheiden.
Was waren die Regierungen in der Weimarer Republik und Dritten Reich?
Die Regierungen in der Zeit der „ Weimarer Republik “ (1919–1933) und des „ Dritten Reiches “ (1933–1945) hießen Reichsregierungen. Im Deutschen Reich der Kaiserzeit (1871–1919) gab es keine kollegiale Regierung, sondern nur den Reichskanzler als verantwortlichen Minister.
Was macht die Regierungschefin oder der Regierungschef aus?
Die Regierungschefin oder der Regierungschef wählt die Ministerinnen und Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Außerdem entscheidet sie oder er über die Zahl der Ministerinnen oder Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest.
Was ist der Regierungsauftrag vom Volk?
Regierungsauftrag vom Volk Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf „Verfassungsorganen“.