Wann wird der Vermittlungsausschuss einberufen und was ist seine Aufgabe?
Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, bei Uneinigkeiten im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermitteln. Handelt es sich dagegen um ein Zustimmungsgesetz, können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung verlangen.
Was ist die Aufgabe des Vermittlungsausschusses?
Hauptaufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich eines Gesetzgebungsvorhabens zum Ausgleich zu bringen.
Wann tritt der Vermittlungsausschuss in Aktion?
Der Vermittlungsausschuss hat keinen im Vorhinein festgelegten Sitzungskalender. Er tritt erst dann auf Einladung des Vorsitzenden zusammen, wenn ein oder mehrere Gesetzesbeschlüsse des Bundestages in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurden.
Wie werden die Ausschussmitglieder bestimmt?
Die Ausschussmitglieder werden von den Fraktionen bestimmt. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Jeder Ausschuss hat einen Ausschuss-Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie.
Welche Ausschüsse setzt der Bundestag ein?
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien. Ausnahmen sind beispielsweise der Ausschuss für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport.
Welche Ausschüsse stehen im Bundesministerium gegenüber?
In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einsetzung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, die Angelegenheiten der Europäischen Union und des Petitionsausschusses.
Wie kann die Grösse des Ausschusses bestimmt werden?
Die Grösse des Ausschusses kann von der Gemeinschaft frei bestimmt werden. Angebracht erscheint eine Grösse von zwei bis sieben Mitgliedern. Dabei sollte bei der Zusammensetzung den verschiedenen Interessengruppen innerhalb der Gemeinschaft unbedingt Rechnung getragen werden.