Wer darf vertreten?
Jeder Wohnungseigentümer darf sich grundsätzlich auch auf der Eigentümerversammlung vertreten lassen. Der Vertreter sollte nach Möglichkeit bereits zeitlich vor der Eigentümerversammlung dem Hausverwalter gegenüber benannt werden, um „Irritationen“ für die Versammlung zu vermeiden.
Wer darf bevollmächtigt werden?
Sie können nur eine Vollmacht erstellen, wenn Sie eine Person haben, der Sie absolut vertrauen. Es kann sein, dass ein*e Bevollmächtige*r anders entscheidet als Sie es sich wünschen. Es kann auch sein, dass ein*e Bevollmächtige*r Sie betrügt.
Was ist das Hausrecht und damit verbundene Hausverbot?
Das Hausrecht und das damit verbundene Hausverbot kann der Eigentümer bzw. der Mieter/Pächter grundsätzlich beliebig aussprechen und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden. Das Hausverbot darf also grds. ohne Grund erteilt werden! Eine bestimmte Form ist für die Erteilung eines Hausverbots nicht vorgeschrieben.
Ist die Erteilung eines Hausverbots mündlich?
Eine bestimmte Form ist für die Erteilung eines Hausverbots nicht vorgeschrieben. In der Praxis erfolgen die meisten Hausverbote üblicherweise mündlich. Diese Form des Hausverbots ist auch wirksam und rechtlich verbindlich.
Wie kann man sich gegen ein Hausverbot wehren?
Grundsätzlich kann man sich gegen ein Hausverbot nicht wehren. Wenn es sich um ein Geschäftsraum handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist und das Hausverbot ohne ausreichenden Grund erteilt wurde, sollte man sich dennoch erst einmal an das Verbot halten, um keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu riskieren.
Ist das Hausverbot unbefristet erteilt?
Wenn man das Hausverbot erteilt und keine Frist nennt, gilt es als unbefristet erteilt. Allerdings endet das Hausverbot in Fällen, wo der Inhaber/Pächter/Mieter wechselt. Der neue „Hausherr“ kann dann jedoch erneut ein Hausverbot (ohne Grund) erteilen. Wenn man ein Hausverbot erhalten hat, hat man sich daran zu halten.