Wann muss ich welche Anträge in der Schwangerschaft stellen?
Geburtsurkunde und Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Anmeldung bei der Krankenkasse. Elterngeld (sechs Wochen vor dem Geburtstermin des Kindes möglich, bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle) Kindergeld (beim örtlichen Arbeitsamt)
Wann und wo Mutterschaftsgeld beantragen?
Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenarzt oder Hebamme eine Bescheinigung aus, mit dem Schwangere ihr Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen können. Ein weiteres Formular füllt der Arbeitgeber aus.
Wann soll man die Bescheinigung von Frauenarzt für Mutterschutzgeld vorliegen?
Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten Sie ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein.
Wie bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld
- Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro.
- Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.
Wie lange dauert es bis man das Mutterschaftsgeld bekommt DAK?
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen schwangere Arbeitnehmerinnen während der Schutzfrist mit bis zu 13 Euro pro Tag – also für sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und für acht Wochen nach der Entbindung.
Wann bekomme ich Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung?
Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen eine „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin“ aus. Die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung wird vom behandelnden Gynäkologen nicht mehr 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung ausgestellt, sondern zu Beginn der Schwangerschaft.
Was zahlt die DAK in der Schwangerschaft?
Mit DAK MamaPLUS wählen Schwangere zusammen mit ihrem Arzt ganz einfach und flexibel die Leistungen aus, die ihnen wichtig sind. Die DAK-Gesundheit erstattet die Kosten bis zu 500 Euro pro Schwangerschaft.
Wie viel Geld bekommt man im Beschäftigungsverbot?
Individuelles Beschäftigungsverbot: Anspruch auf Lohnfortzahlung. Genauso wie im Mutterschutz müssen Schwangere während eines Beschäftigungsverbots keine finanziellen Einbußen befürchten. Der Arbeitgeber zahlt im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbots weiterhin den vollen Lohn aus.