Kann ich mein Vermieter anzeigen?

Kann ich mein Vermieter anzeigen?

Es ist durchaus möglich gegen den Vermieter Strafanzeige erstatten, wenn er sich strafbar gemacht hat – es kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, z.B. ob es sich tatsächlich um ein Vergehen handelt, das als schwerwiegend einzuordnen ist.

Kann ich meinen Vermieter verklagen?

Drei Arten der Klage sind möglich, wenn Sie den Vermieter anzeigen: Verpflichtungsklage: Ihr Vermieter wird zur Durchführung der Reparatur beziehungsweise Instandsetzung verpflichtet. Leistungsklage: Sie nehmen die Beseitigung selbst in die Hand und verklagen Ihren Vermieter wegen Kostenersatz.

Wie kann ich mich gegen meinen Vermieter wehren?

Häufige Streitpunkte mit dem Vermieter sind die Nebenkostenabrechnung, die Mietkaution oder Mängel in der Wohnung. Mietervereine und Verbraucherschutzzentralen sind mögliche Anlaufstellen. Wer rechtlich vorgehen möchte, wendet sich am Besten an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Was kann man tun wenn Mieter andere Mieter terrorisiert?

Der Vermieter ( vermutlich Baugenossenschaft ) hat gemäß §§ 569 Abs. 2, 543 Abs. 1 BGB bei erheblicher Störung des Hausfriedens durch den Mieter die Möglichkeit das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden.

Was bedeutet Gartenanteil im Mietvertrag?

die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart wurde, der Garten also Teil der Mietsache ist, und ob der Garten zu einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus gehört. Der Garten ist nur dann Teil der Mietsache, wenn die Gartennutzung bzw. die Gartenmitnutzung ausdrücklich im Mietvertrag fixiert wurde.

Was ist Hausfriedensstörung?

Die Hausfriedensstörung ist dann ein Mietmangel, wenn dadurch die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht nur unerheblich eingeschränkt ist.

Wie oft muss man Mieter abmahnen?

Grundsätzlich darf ein Vermieter einen Mieter abmahnen, wenn dieser eine seiner Pflichten nicht einhält oder gegen vereinbarte Regeln im Mietverhältnis verstößt. Gültige Abmahngründe liegen zum Beispiel vor, wenn: Die Ruhezeiten im Haus nicht eingehalten werden.

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