Welche Sonderausgaben kann ich steuerlich absetzen?
Zu den Sonderausgaben gehören Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge.
Welche Versicherungen gehören zu den Sonderausgaben?
Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der Großteil dieser Versicherungen wird bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) eingetragen. Dazu zählen: Krankenversicherung.
Was sind sonstige Ausgaben?
Zu den sonstigen Werbungskosten kann eine Vielzahl von Aufwendungen gehören, von denen hier nur einige Beispiele aufgeführt sind: Berufsbedingte Anwalts- und Gerichtskosten. Berufsbedingte Telefonkosten. Winterbeschäftigungsumlage.
Wie errechnet sich der Höchstbetrag der vorsorgeaufwendungen?
Er setzt sich zusammen aus dem Vorwegabzug, dem Grundhöchstbetrag und dem halben Höchstbetrag. Bei einer Einzelveranlagung im Jahr: 300 Euro (Vorwegabzug) + 1.334 Euro (Grundhöchstbetrag) + 667 Euro (halber Höchstbetrag) = 2.301 Euro als Vorsorgehöchstbetrag.
Können Rentner KFZ-Haftpflichtversicherung absetzen?
Genau wie angestellte Privatnutzer tragen Rentner ihre Kosten für die Autoversicherung bei der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein. Auch hier ist zu beachten: Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung kann geltend gemacht und maximal 1.erausgaben können insgesamt angerechnet werden.
Kann man als Rentner Handwerkerrechnungen absetzen?
Eine Haushaltshilfe ist als außergewöhnliche Belastung mit 624 Euro absetzbar, haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich bis zu 3.000 Euro absetzen, beispielsweise für Lohn- oder Fahrtkosten. Auch Handwerkerrechnungen können in der Höhe von 3.000 Euro abgesetzt werden.