Was ist ein Mittäter?
Mittäterschaft – Gemeinschaftliche Tatbegehung. Nicht selten kommt es vor, dass sich Täter bei der Begehung einer Straftat zusammentun und gemeinschaftlich auf die Verwirklichung eines bestimmten Straftatbestandes hinwirken. Die Rede ist dann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von einer sogenannten Mittäterschaft …
Wo Abgrenzung Täterschaft Teilnahme?
Sie besagt, dass derjenige Täter ist, der die Tat als eigene will und damit Täterwillen (animus auctoris) hat. Hingegen will der Teilnehmer lediglich eine fremde Tat unterstützen.
Was ist eine tatherrschaft?
Tatherrschaft bedeutet das vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs. Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht AT Rn.
Wie prüft man Mittäterschaft?
Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter unterschiedliche Handlungen vornehmen, wird eine getrennte Prüfung der Täter empfohlen. Dann wird zunächst der erfolgsnächste Täter alleine geprüft, ohne Prüfung der Mittäterschaft. Erst danach folgt die Prüfung der/des anderen Mittäter/s und der Mittäterschaft.
Wer kann im Strafrecht als Täter bestraft werden?
als Täter bestraft, wer die Straftat selbst begeht. § 25 I Var.lt demgegenüber die mittelbare Täterschaft unter Strafe, wenn eine Person die Tat „durch einen anderen“ begeht.
Ist Anstiftung strafbar?
Demnach wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe (§ 27 StGB) eine Form der Teilnahme an einer Straftat.
Ist die versuchte Anstiftung strafbar?
Voraussetzung für die Strafbarkeit von Anstiftung und Beihilfe ist, dass die Haupttat vollendet oder zumindest versucht wurde. Im letzteren Fall liegt eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe zur versuchten Tat vor. Die versuchte Anstiftung ist strafbar, die versucht Beihilfe hingegen straflos.
Ist ein Diebstahl ein Verbrechen?
Zunächst einmal ist der Grundtatbestand zum Diebstahl, sozusagen der „einfache“ Diebstahl, in §iert. Das Strafmaß für den einfachen Diebstahl liegt laut StGB also bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Es handelt sich bei dem Delikt mithin um ein sogenanntes Vergehen.