Wie funktioniert die Wiedereingliederung nach langer Krankheit?
Berufliche Wiedereingliederung: Zurück in den Beruf nach langer Krankheit. Nach langer Erkrankung dürfen Mitarbeiter ihre Arbeit nicht in vollem Pensum wieder aufnehmen – unabhängig von der Ursache. Vielmehr muss der noch angeschlagene Mitarbeiter schrittweise an die Arbeit herangeführt werden.
Was passiert wenn der Arbeitgeber der Wiedereingliederung nicht zustimmt?
Wiedereingliederung geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer können die Wiedereingliederung erzwingen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung kann es Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung geben….
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Wiedereingliederung zu machen?
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht jedoch nicht. Erklärt der Arbeitgeber, dass es nicht möglich ist, den Versicherten zu beschäftigen, ist die stufenweise Wiedereingliederung nicht durchführbar.
Was tun wenn Arbeitgeber Hamburger Modell ablehnt?
Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gehört auch die Durchführung einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung nunmehr zum Pflichtprogramm. Arbeitgeber, die daher das Hamburger Modell ablehnen, müssen mit Schadensersatzansprüchen rechnen….
Wann kann Arbeitgeber Wiedereingliederung ablehnen?
Der Anspruch auf Lohn setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft wie vereinbart anbietet. Daran fehlt es, wenn er mit einer stufenweisen Wiedereingliederung erst in den Job zurückkehren will….
Kann ich Wiedereingliederung ablehnen?
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber im Umkehrschluss auch keinen Rechtsanspruch darauf, stufenweise wieder eingegliedert zu werden. Der Arbeitgeber kann eine Wiedereingliederungsmaßnahme daher ablehnen.
Kann ich eine Wiedereingliederung ablehnen?
Die Betroffenen können selbst entscheiden, ob eine Stufenweise Wiedereingliederung überhaupt stattfinden soll. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen eine Stufenweise Wiedereingliederung lediglich dann ablehnen, wenn sie ihnen – in Ausnahmefällen – nicht zumutbar is.
Wer entscheidet über Hamburger Modell?
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein Programm, welches freiwillig ist und somit vom Arbeitnehmer beantragt werden muss. Da der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, bedarf das Hamburger Modell, anders als bei der betrieblichen Wiedereingliederung, der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers.
Wer zahlt die Wiedereingliederung nach langer Krankheit?
Während der beruflichen Wiedereingliederung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung dem Mitarbeiter das Krankengeld in voller Höhe (Entgeltfortzahlung). Erfolgt die Wiedereingliederung im Anschluss an eine Reha-Maßnahme, wird von der Rentenversicherung ein Übergangsgeld bereitgestellt.