Welche Informationen der Praxis unterliegen der Schweigepflicht?

Welche Informationen der Praxis unterliegen der Schweigepflicht?

Welche Angaben fallen unter die ärztliche Schweigepflicht? Das Strafgesetzbuch (StGB), der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Berufsordnungen der Landesärztekammern und die Datenschutzgesetze der Bundesländer regeln die ärztliche Schweigepflicht.

Was muss in einer Schweigepflichtsentbindung stehen?

Damit sie rechtssicher ist, muss sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und den Namen des von der Schweigepflicht entbundenen Arztes im Dokument enthalten. Außerdem müssen Sie ausdrücklich vermerken, wer Auskünfte von Ihrem behandelnden Arzt, bzw. Ihren behandelnden Ärzten erhalten darf.

Für welche Bereiche gilt die Schweigepflicht?

Zur Verschwiegenheit verpflichtet sind gem. §esondere die Angehörigen folgender Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe, deren Ausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert.

Wann entfällt die Schweigepflicht?

Der Arzt darf seine Schweigepflicht gegenüber der Polizei nur dann brechen, wenn er im Rahmen der Behandlung mitbekommt, dass sein Patient ein schweres Verbrechen plant und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet wird. Das Strafgesetzbuch (§ 34 StGB) geht hier von einem „rechtfertigenden Notstand“ aus.

Hat ein Arzt Schweigepflicht?

Bereits das Gelöbnis, das zu Beginn der Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte abgedruckt ist, greift die ärztliche Schweigepflicht auf. Jeder Arzt hat die ihm „anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus“ zu wahren.

Wem muss ein Arzt Auskunft geben?

In der Regel werde ein Arzt davon ausgehen können, dass es dem Willen des Patienten entspricht, den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner im notwendigen Umfang zu informieren, erklärt Kaplan. Hat der Arzt Zweifel, kann er das Familiengericht entscheiden lassen.

Wann darf Psychotherapeut Schweigepflicht brechen?

§ 8 Schweigepflicht 1) Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Person hinaus.

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