Welche Arten von Aufenthaltstitel gibt es?
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor: die: Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum. Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU und das Visum werden jeweils befristet erteilt.
Was ist ein befristeter Aufenthaltstitel?
Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die zum Zweck der Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. Voraussetzung für die Erteilung sind jedoch bestimmte Qualifikationen, die für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich sind. Auch muss die Vergütung eine bestimmte Höhe überschreiten.
Welche Länder brauchen Aufenthaltstitel?
Ein Ausländer, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, der USA, Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea oder Neuseelands besitzt, benötigt für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel und damit …
Kann man mit Aufenthaltstitel in Europa arbeiten?
Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern wird durch die Beschäftigungsverordnung limitiert.
Was heisst Daueraufenthalt EU?
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Wann bekommt man Daueraufenthalt?
Sie erhalten die deutsche Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU , wenn Sie seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen, für sich und Ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt durch regelmäßige Einkünfte sichern können, Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in Deutschland …
Was braucht ein EU-Bürger um in Deutschland zu leben?
Sie brauchen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis für die Einreise. Planen Sie einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland, so müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt und ggf. der Ihrer Familienangehörigen gesichert ist.