Wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Kurzarbeitergeld wird für den Verdienstausfall gezahlt, der aufgrund der Verkürzung der Arbeitszeit entsteht. Dabei gelten, ähnlich wie beim Arbeitslosengeld I, zwei Leistungssätze. Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des Nettolohns. Wenn sie Kinder versorgen müssen, steigt der Satz auf 67 Prozent.
Kann Arbeitgeber KUG aufstocken?
2 SGB III iVm mit § 1 Abs. 1 Nr.n Arbeitgeber die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld freiwillig aufzustocken. Bis zu einer Aufstockung in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Nettolohns (zusammen mit dem Kurzarbeitergeld) bleibt die Aufstockung sozialabgabenfrei.
Kann man KUG aufstocken?
Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für viele Beschäftigte zu wenig. In vielen größeren Firmen gibt es deshalb Vereinbarungen, das Kurzarbeitergeld bis zu 100 Prozent aufzustocken. Deutsche Bahn und Deutsche Telekom zahlen ihren Mitarbeitern 80 Prozent, bei Volkswagen liegt die Spanne zwischen 78 und 95 Prozent.
Was bedeutet Zuschuss zum KUG?
In den Tarifverträgen verpflichten sich die Arbeitgeber, einen Zuschuss zum staatlichen Kurzarbeitergeld zu zahlen, so dass die Beschäftigten zwischen 75 und 97 Prozent des Nettogehalts (bzw. bei der Deutschen Bahn: 80 Prozent des Bruttogehalts) erhalten.
Hat Kurzarbeitergeld Einfluss auf Rente?
Beschäftige bleiben auch während der Kurzarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit auf die Höhe der Rentenbeiträge aus – und damit auch auf die Höhe der späteren Rente.
Können Rentner in Kurzarbeit gehen?
nach Vollendung des 65. Lebensjahres), in einer geringfügigen Beschäftigung oder als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Warum bekommen Rentner kein Kurzarbeitergeld?
Nach Eintritt des Rentenalters und der damit verbundenen Berechtigung zum Bezug einer Altersrente wird kein Kurarbeitergeld mehr gezahlt, weil ein Rentner nicht mehr beitragspflichtig ist. In diesem Fall entfällt das Recht, für diesen Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können.