Wie funktioniert ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung. Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, die ihm erlauben, beim betrieblichen Arbeitsalltag mitzubestimmen. Zudem kann der Betriebsrat die Beschäftigten zum Beispiel bei Kündigungen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen.
Was ist ein Betriebsrat und welche Aufgaben hat er?
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört dabei insbesondere, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu unterbreiten (vgl. § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) und Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen (§ 80 Abs.
Welchen Charakter hat die BR Tätigkeit?
Der Betriebsrat dient als Repräsentant der Belegschaft und setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein. Daher genießen Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz, welcher im Kündigungsschutzgesetz verankert ist. Ein engagiertes Betriebsratsgremium kann die Situation seiner Kollegen wesentlich verbessern.
Was kann ich den Betriebsrat fragen?
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, zum Beispiel ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb oder wenn es um Fragen bezüglich des Beginns und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen …
Wer kontrolliert den Betriebsrat?
Da der Arbeitgeber keine Befugnis hat, Betriebsratsarbeit inhaltlich zu überprüfen, kann er generell auch keine Angaben über die Art der Betriebsratsarbeit verlangen.
Kann man sich über den Betriebsrat beschweren?
Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG).
Kann der Betriebsrat haftbar gemacht werden?
Zuerst die gute Nachricht: Der Betriebsrat als komplettes Gremium kann nie haftbar gemacht werden. Einzelne Mitglieder der Arbeitnehmervertretung haften auch nur sehr selten, und zwar, wenn sie – eine Aufgabe nach dem BetrVG wahrgenommen – und dabei ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt haben.
Wann macht sich der Betriebsrat strafbar?
Nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG macht sich strafbar, wer ein Mitglied oder (amtierendes) Ersatzmitglied des Betriebsrats oder der anderen in der Vorschrift genannten Vertretungsorgane und sonstigen Stellen gerade wegen dieser Mitgliedschaft benachteiligt oder begünstigt.
Was tun wenn der Betriebsrat nicht hilft?
Sind Arbeitgeber und Betriebsrat über die Berechtigung einer Beschwerde uneinig, so kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. In diesen Fällen kann die Einigungsstelle nur vom Betriebsrat angerufen werden. Einer Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf es nicht.
Was kann Arbeitgeber gegen Betriebsrat tun?
Zum Verhindern der Betriebsratsgründung können Arbeitgeber auch gezielt Schikanen einsetzen, wie beispielsweise der Freistellung von Arbeitnehmern gegen deren Willen. Darüber hinaus kommt es nicht selten zu mutwillig konstruierten Abmahnungen sowie Mobbing, zum Beispiel in Form von Anweisungen zu unsinnigen Arbeiten.
Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat ablehnen?
Ein Arbeitgeber kann die Errichtung eines Betriebsrats ablehnen – als seine quasi persönliche Einstellung dazu. Er darf aber aus dieser negativen Einstellung nicht die Konsequenz ziehen, die Errichtung eines Betriebsrats auch verhindern zu wollen.
Warum sollte man sich als Betriebsrat wählen lassen?
Betriebsrat werden kann jeder! Der Gesetzgeber möchte Sie für Ihr Amt stärken und gewährt Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihr Amt erfolgreich auszuüben. So haben Sie z.B. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Schulungen, um sich das erforderliche Wissen anzueignen.
Wer gehört werden will muss reden?
Warum ist ein Betriebsrat wichtig? „Wer gehört werden will, muss reden“ hat Altbundeskanzler Helmut Schmidt einmal gesagt. Wer reden will, braucht eine Stimme. Für die Belegschaft ist diese Stimme im Betrieb der Betriebsrat.