Welche Gesetze schützen Arbeitnehmer?
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Welche Gesetze gehören zum Arbeitsrecht?
Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Auszug.
- Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) – Auszug.
- Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
- Sprecherausschußgesetz (SprAuG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Wahlordnung (WO)
Welches Gesetz beinhaltet die grundlegenden Gesetze und Regelungen des Arbeitsrechts?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Man unterscheidet folgende Rechtsgrundlagen:
- Geschriebenes Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen);
- ungeschriebenes Gewohnheitsrecht und Richterrecht (insbesondere die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte) sowie.
- vereinbartes Recht (z. B. Arbeitsverträge oder Kaufverträge).
Was sind die Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlagen geben Aufschluss über Gebote und Verbote. Man unterscheidet: das geschriebene Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) Gewohnheitsrecht und Richterrecht (insbesondere das Recht der obersten Bundesgerichte)
Welche Schutzgesetze gibt es?
Beispiele für Schutzgesetze sind das Mutterschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Tierschutzgesetz. Darüber hinaus ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum in § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besonders hervorgehoben.
Welche Rechtsgrundlagen sind für das berufsausbildungsverhältnis maßgebend?
Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen Betrieb und Azubi. Ziel des Berufsbildungsgesetzes ist die Sicherung einer ordnungsgemäßen und fachlich einwandfreien Berufsausbildung.
Wann muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen?
Weiter ist festgehalten, dass die Auszubildenden den Ausbildungsvertrag schriftlich erhalten müssen und das spätestens vor dem Beginn der Berufsausbildung. Das BBiG sieht für einen Ausbildungsvertrag explizit vor, dass die elektronische Form nicht zulässig ist.