Kann man nur zum Ende des Monats kündigen?
Die Fristenregelung des § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Kündigung mit Frist von einem Monat zum Monatsende) kommt zur Anwendung. Da die Kündigung nur zum Monatsende möglich ist, kann die Kündigung erst zum nächsten Monatsende nach Ablauf der Frist, also zum 31. Oktober wirksam werden.
Kann man immer bis zum 15 kündigen?
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB. Danach besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen (bzw. 28 Tagen) entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende zu beenden.
Was bedeutet Kündigungsfrist zum Ende des Monats?
Antwort: Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung an bis zum nächsten Monatsende gewartet wird und ab dann erst die 4 Wochen zählen.
Kann die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer verlängert werden?
Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich können also im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen als diejenigen des § 622 BGB festgelegt werden.
Ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten rechtens?
Kündigungsfrist bei Arbeitnehmerkündigung Da die verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber gilt, bleibt die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten für eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene Eigenkündigung wirksam.
Ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag bindend?
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten. Die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen dürfen länger sein als die gesetzlichen Fristen. Diese Vereinbarungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich bindend.
Ist eine zweiwöchige Kündigungsfrist rechtens?
Die gesetzliche Kündigungsfrist nach Paragraf 622 im BGB *Das BGB erlaubt während einer (höchstens sechsmonatigen) Probezeit eine zweiwöchige Kündigungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt für beide Vertragsparteien. Für die Änderung der Kündigungsfrist gibt es laut Arbeitsrecht im Arbeitsvertrag Grenzen.