Wie lange geht die Probezeit mit 17?

Wie lange geht die Probezeit mit 17?

Wann beginnt die Probezeit und wie lange dauert sie? Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.

Wie sieht der Führerschein ab 17 aus?

Mit dem Führerschein mit 17 ist das Fahren nur mit einer Begleitperson erlaubt. Der BF 17- oder B17-Führerschein bietet die Option, in Deutschland bereits im Alter von 17 Jahren nach einer Prüfung Pkw zu fahren. Der “Führerschein” für begleitetes Fahren läuft drei Monate nach dem 18. Geburtstag ab.

Was darf man mit dem b17 fahren?

Wer im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ eine Prüfbescheinigung zum Autofahren mit Begleiter erhält, kann damit auch mit Moped, Quad und Traktor fahren – mit diesen Fahrzeugen aber auch ohne Begleitung!

Welches Auto darf man mit 17 fahren?

Mit dem BF17 darf man genau dieselben Fahrzeuge, wie auch mit dem normalen Führerschein der Klasse B fahren. Darunter fallen neben dem Auto auch entsprechend begrenzte Motorroller und Traktoren. Auf einem Motorroller oder einem Traktor entfällt die Pflicht, eine Begleitperson mitzunehmen.

Wie funktioniert Begleitendes Fahren?

Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

Kann ich mit 17 Jahren Auto fahren?

Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren einen PKW fahren, wenn sie von einer geeigneten Person begleitet werden. In besonderen Fällen kann davon unabhängig eine Ausnahmegenehmigung für Jugendliche ab 17 Jahren erteilt werden, mit der sie bestimmte, klar definierte Strecken alleine zurücklegen können.

Welche Voraussetzungen für Begleitendes Fahren?

Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 kann werden, wer

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und.
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

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