FAQ

Was steht einem minijobber zu?

Was steht einem minijobber zu?

Grundsätzlich ist für Minijobber das gesamte Arbeitsrecht in vollem Umfang anwendbar, sodass z. B. die Vorschriften zum Mindestlohn, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Urlaub, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, gelten.

Wer zahlt Krankengeld bei Minijob?

Der Arbeitgeber entrichtet für den Minijobber nur einen pauschalen Krankenkassenbeitrag. Mangels Einzahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung haben Minijobber daher auch keinen Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld. Nach den sechs Wochen besteht daher kein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

Hat ein geringfügig Beschäftigter Anspruch auf Krankengeld?

Die geringfügig Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten.

Wie viele Krankheitstage Minijob?

Üben Sie einen Minijob für zwei Tage in der Woche aus, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber diese zwei Tage zahlen. Eine Entgeltfortzahlung ist bis zum 42. Krankentag zu gewährleisten. Danach erhalten Sie keinen Lohn mehr bei bestehender Krankheit.

Was ist der Unterschied zwischen geringfügig und Minijob?

Eine geringfügige Beschäftigung wird auch Minijob genannt, weil sie dem Gesetz nach geringfügig ist. Das kann entweder eine Tätigkeit sein, die mit maximal 450 Euro monatlich entlohnt wird (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) oder eine Tätigkeit, die kurzfristig ist (kurzfristige Beschäftigungen).

Wie oft im Jahr darf die 450-Euro-Grenze überschreiten?

Wird die monatliche 450-Euro-Grenze nur gelegentlich und unvorhergesehen überschritten, bleiben Minijobs versicherungsfrei. Seit 1.1

Wann muss Minijob versteuert werden?

In einem Minijob darfst Du im Monat bis zu 450 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Seit 2013 sind Minijobs allerdings rentenversicherungspflichtig. Ansonsten fallen für Dich als Arbeitnehmer weder Sozialabgaben noch Steuern an, weil der Arbeitgeber in der Regel die pauschalen Abgaben übernimmt.

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