Ist die Betriebsrente steuerlich absetzbar?

Ist die Betriebsrente steuerlich absetzbar?

Die Beiträge für die BAV in Form der Direktzusage und der Unterstützungskasse sind als Sonderausgaben absetzbar und sozialversicherungsfrei für bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, die 2010 bei 2.640 Euro liegt. Im Alter erfolgt (bis auf einen Versorgungsfreibetrag) auf die Auszahlungen die volle Versteuerung.

Wer versteuert die Betriebsrente?

Wird die Betriebsrente im Alter ausgezahlt, so muss diese als Einkommen versteuert werden. Dies nennt man auch nachgelagerte Besteuerung – während der Einzahlungsphase sind die für das Alter gesparten Beiträge steuerfrei, aber sobald sie ausgezahlt werden, entsteht eine Versteuerungspflicht.

Wie viel Steuern auf Betriebsrente?

Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 16.000 Euro geht von der Betriebsrente etwa ein Viertel an Steuern und Abgaben ab. Wer mehr verdient, muss mit Abzügen von mehr als 40 Prozent rechnen.

Wird die Betriebsrente angerechnet?

Gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird nun Einkommen aus zusätzlicher betrieblicher Altersversorgung zumindest zum Teil nicht mehr angerechnet. Nach § 82 Abs. Über 100 Euro hinausgehende Betriebsrente bleibt gemäß der Neuregelung zu 30 % anrechnungsfrei.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Betriebsrente?

164,50 Euro

Was ändert sich 2020 bei der Betriebsrente?

Die Neuerung: Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Zusatzbeitrag zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat liegt. Dieser Freibetrag soll sich jährlich entsprechend der Lohnentwicklung verändern.

Wann muss die Betriebsrente erhöht werden?

Gemäß dem BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

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