Wie hoch ist der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit im öffentlichen Dienst?
§ 7 Abs. 1 oder 2 TV FlexAZ zustehende Entgelt wird um 20 % aufgestockt (Entgeltaufstockung). Dies wird vielfach von Arbeitgebern missverstanden dahingehend, dass ihre Aufwendungen in der Altersteilzeit ca. 70 % des bisherigen Vollzeitentgelts betragen.
Kann man als Teilzeitkraft in Altersteilzeit gehen?
Altersteilzeit können Sie mit allen Mitarbeitern vereinbaren, die auf Dauer in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Auch für diejenigen Ihrer Beschäftigten, die bereits in Teilzeit arbeiten, ist eine Altersteilzeitvereinbarung möglich.
Was zahlt der Arbeitgeber bei Altersteilzeit?
Innerhalb der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens 80 %, maximal 90 % der Beiträge entrichten, die auf das Regelarbeitsentgelt entfallen (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze).
Wer bezahlt die Aufstockung bei Altersteilzeit?
Voraussetzung für die Altersteilzeit ist, dass Sie das Arbeitsentgelt für die gesamte Dauer der Vereinba- rung fortlaufend weiterzahlen. Als Arbeitgeber zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Aufstockungsbetrag.
Wer hilft bei Altersteilzeit?
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.
Sind die letzten Jahre für die Rente am wichtigsten?
„Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig! “ Das ist nicht richtig. Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen Ihrer letzten Arbeitsjahre ab, sondern resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben.
In welchen Ländern kann man mit 1000 Euro gut leben?
Immer häufiger beobachtet sie, dass auch weniger vermögende Rentner ins Ausland ziehen: „In Thailand oder der Türkei kommen die mit einer kleinen Rente gut aus. “ Kein Wunder: 1000 Euro deutsche Rente haben in Thailand 70 Prozent, in der Türkei sogar 100 Prozent mehr Kaufkraft.