Wie wird die Mindestsicherung berechnet?
Einnahmen, die für die Berechnung der Mindestsicherung zählen:
- Lohn/Gehalt (mal 14 geteilt durch 12)
- Pension (mal 14 geteilt durch 12)
- Arbeitslosengeld (Tagsatz mal 30,5)
- Notstandshilfe (Tagsatz mal 30,5)
- Mietzinsbeihilfe.
- Wohnbeihilfe.
- Unfallrente (mal 14 geteilt durch 12)
- Unterhalt/Alimente.
Was braucht man alles für die Mindestsicherung?
Mindestsicherung – Antrag
- Amtlicher Lichtbildausweis.
- Personaldokumente.
- Aktuelle Einkommensbelege.
- Mietbelege.
- Nachweise über beantragte Leistungen.
- Nachweise über Vermögen.
Wo beantrage ich Mindestsicherung?
Wo erhalten Sie Sozialhilfe (Mindestsicherung)? Bitte wenden Sie sich an Ihr Magistrat bzw. Ihre Bezirkshauptmannschaft.
Was ist Mindestsicherung in Österreich?
Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Mit Stand von 2018 beträgt die Mindestsicherung mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 Euro.
Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung in Österreich?
Wer hat in Österreich Anspruch auf die Mindestsicherung? Grundsätzlich jeder Bürger, der sein Vermögen bis zu einem Minimum von 4.188,80 Euro (Stand 2016) aufgebraucht hat. Ausnahmen dafür sind Wohnungen bzw. Eigentumswohnungen, die als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung Tirol?
(1) Anspruch auf Mindestsicherung haben österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren Aufenthalt haben.
Wer bekommt Mindestsicherung Niederösterreich?
Grundsätzlich erhalten nur jene Personen eine Leistung der Sozialhilfe nach dem NÖ SAG, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Kein oder zu geringes Einkommen. Kein Vermögen. Hauptwohnsitz und tatsächlicher, dauernder Aufenthalt in NÖ
Wer hat Anspruch auf Notstandshilfe?
Notstandshilfe kann nur beziehen, wer sich in einer Notlage befindet. Diese Voraussetzung gibt es für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht. Eine Notlage liegt vor, wenn der/dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.