FAQ

Ist Elterngeld eine Entgeltersatzleistung?

Ist Elterngeld eine Entgeltersatzleistung?

Nein. Bei der Berechnung des Elterngelds wird nur der Teil Ihres Einkommens vor der Geburt berücksichtigt, für den Sie Steuern zahlen müssen. Staatliche Leistungen, die als Ersatz für Ihr Einkommen gedacht sind (sogenannte „Entgeltersatzleistungen“) zählen nicht dazu.

Welche Einnahmen werden auf das Elterngeld angerechnet?

Das Elterngeld wird aus der Summe der positiven Einkünfte im Bemessungszeitraum berechnet. Berücksichtigt wird Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.

Wie viel kann man in der Elternzeit dazu verdienen ohne dass was abgezogen wird?

Elterngeld Plus und Zuverdienst. Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.

Wird mein Nebenjob beim Mutterschaftsgeld angerechnet?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch bei einem Minijob. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist davon abhängig, wie die Minijobberin krankenversichert ist. Arbeitgeber haben – soweit die U2 entrichtet wurde – Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen, beispielsweise bei Beschäftigungsverboten.

Kann man in Elternzeit Minijob machen?

Während der Elternzeit dürfen Sie einen Minijob ausüben. Hier gilt es zu beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf. Möchten Sie einen Minijob bei einem anderen als dem eigentlichen Arbeitgeber ausüben, muss dieser seine Zustimmung erteilen.

Wird Elterngeld als Einkommen angerechnet?

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.

Ist das Elterngeld steuerpflichtig?

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt allerdings bei der Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet.

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