Kann man in der Elternzeit Arbeitslosengeld bekommen?

Kann man in der Elternzeit Arbeitslosengeld bekommen?

Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. In diesem Fall kann die Arbeitnehmerin Arbeitslosengeld I beantragen. …

Wie hoch ist Elterngeld bei Arbeitslosigkeit?

Arbeitslose haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in den zwölf Monaten vor der Geburt gearbeitet haben. Die Höhe berechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen in dieser Zeit. Das Elterngeld kann parallel zum Arbeitslosengeld ausgezahlt werden (nur bis zu 300 Euro monatlich).

Was bekommt man als arbeitslose Schwangere?

Arbeitslose erhalten das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Allerdings: Elterngeld gilt als Einkommen und wird deshalb voll auf die ALG II oder Hartz 4-Leistungen angerechnet, es erhöht den Gesamtbetrag nicht. Je nachdem ist dann ein Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro monatlich möglich.

Wie lange ist man nach einer Geburt unkündbar?

Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bzw. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber.

Für welchen Zeitraum kann man Elternzeit beantragen?

Pro Kind können Antragsteller bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Frühestens beginnt sie ab Geburt des Kindes und endet spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.

Was kann man in der Elternzeit noch beantragen?

Welche Gelder können weiterhin beim Staat beantragt werden?

  • Wohngeld.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • Hartz IV unter Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft.
  • Mietzuschuss und Zuschuss zu den Betriebskosten.
  • Aufstockung des Elterngeldes vom Arbeitsamt.
  • Rentenzahlungen wie EU-Rente, Unfallrente etc.

Was kann ich alles für Geld beantragen?

Hier gibt’s Zuschüsse vom Staat

  • Kindergeld. Ob für kleine Kinder oder junge Erwachsene, das Kindergeld soll Eltern entlasten und Kinder unterstützen.
  • Elterngeld.
  • Kinderzuschlag.
  • Schulbedarfspaket.
  • Unterhaltsvorschuss.
  • BAföG.
  • Wohngeld.
  • Kinderbetreuungskosten.

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