Wie reiche ich Klage beim Familiengericht ein?
Ein Verfahren vor dem Familiengericht wird nur auf Antrag eröffnet. Das bedeutet, dass jemand einen Schriftsatz an das zuständige Amtsgericht schickt oder von einem Anwalt schicken lässt, dem zu entnehmen ist, was beantragt wird und mit welcher Begründung. Zumeist ist dies entweder ein Elternteil oder das Jugendamt.
Wer muss begleiteten Umgang beantragen?
Zustandekommen des Begleiteten Umgangs Bei gerichtlicher Anordnung legt das Gericht auf Antrag der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter unter Mitwirkung des Jugendamtes die Zeiten und Dauer eines Begleiteten Umgangs fest.
Kann das Jugendamt Umgang anordnen?
Unter Mitwirkung des Jugendamtes entscheidet das Familiengericht, wie sich der Kontakt zu einem Elternteil und zu Dritten gestalten soll. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht eines Elternteils für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Wann nur begleiteter Umgang?
4 Sätze 3 und 4 BGB: „Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
Wie hilft das Jugendamt bei Umgangsrecht?
Das Jugendamt hat bei Umgangsverfahren zwei Aufgaben. Einerseits soll es zwischen verstrittenen Elterteilen vermitteln (aus Fürsorgepflicht für das Kind) und damit für das Kind entscheiden. Anderseits wird das Jugendamt bei Umgangsprozessen regelmäßig um Stellungnahme gebeten.
Auf was schaut das Jugendamt?
Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind in allererster Linie vor Ort, um zu überprüfen, wie es dem Kind geht und ob sein Wohl tatsächlich gefährdet ist. Es wird also geschaut, ob das Kind gesund wirkt, ob es gepflegt aussieht und wie sein allgemeines Verhalten ist.
Was passiert nach Besuch vom Jugendamt?
Sieht der Staat das Kindeswohl gefährdet, kann er sich demnach Zutritt zur entsprechenden Wohnung verschaffen. Weigern sich die Betroffenen den Mitarbeitern des Jugendamtes Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, können sich diese Hilfe bei der Polizei holen.
Wie entscheiden Familiengerichte?
Das Kindeswohl wird von Familiengerichten als Maßstab der Entscheidungen über Belange des Kindes, vor allem bei Sorgerechtsverfahren angesetzt. Leider hat das deutsche Recht keine konkrete Definition des Begriffes sondern sieht lediglich einige Beurteilungskriterien vor, die das Wohl eines Kindes definieren.