Ist die AOK eine pflegekasse?
Hier erhalten Sie einen Überblick aller Leistungen der AOK-Pflegekasse, die es für Pflegebedürftige und Pflegepersonen gibt.
Wie Pflegegrad beantragen AOK?
Antrag auf Pflegeleistungen stellen
- Der Pflegebedürftige oder ein Bevollmächtigter stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse.
- Die AOK-Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) mit der Begutachtung.
Wann geht das Pflegegeld bei der AOK raus?
das Pflegegeld wird immer am letzen Arbeitstag vor dem Ersten überwiesen.
Wann im Monat wird Pflegegeld gezahlt?
Wann wird Pflegegeld ausgezahlt? Bei Pflegegeld handelt es sich, wie auch bei den ambulanten Pflegesachleistungen und dem stationären Leistungsbetrag, um monatliche Unterstützungen. Das Pflegegeld wird demgemäß in der Regel am ersten Werktag des Monats.
Wird Pflegegeld automatisch überwiesen?
Ja, denn das Pflegegeld wird nicht automatisch überwiesen. Sobald der Antrag auf einen Pflegegrad durch die Pflegekasse genehmigt wurde, können Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen.
Wie schnell bekommt man das Pflegegeld?
Das Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen ab anerkanntem Pflegegrad 2 zu, die zuhause von bspw. einem Angehörigen gepflegt werden. Gibt es keine Pflegeperson und der Pflegebedürftige wird durch einen professionellen Pflegedienst betreut, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.
Wann muss Pflegegeld auf Konto sein?
Je nach Krankenkasse und Kreditinstitut sollte das Pflegegeld in den ersten Tagen des neuen Monats auf dem Konto der pflegebedürftigen oder bevollmächtigten Person sein.
Wird das Pflegegeld am Anfang oder am Ende des Monats gezahlt?
Im ersten Monat wird das Pflegegeld anteilig pro Tag ausgezahlt. Der erste Tag, ab dem der Anspruch auf Pflegegeld besteht, ist der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegegasse eingegangen ist. In der Folge wird das Pflegegeld zum Monatsanfang gezahlt.
Wird Pflegegeld im voraus oder rückwirkend gezahlt?
Gesetzlich Versicherte erhalten das Pflegegeld im voraus. Privat Versicherte erhalten es rückwirkend. Das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld muss nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem Konto des Empfängers sein.