Ist man mit AOK im Ausland versichert?
Die AOK bietet in Kooperation mit der Allianz Reise-Zusatzversicherungen an. Eine Zusatzversicherung fürs Ausland bietet Ihnen dort Schutz, wo die Leistungen der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC nicht ausreichen.
Bin ich mit der AOK in der Türkei versichert?
In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, früher Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK. Für alle anderen Länder sollten Sie unbedingt eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Welche Kosten übernimmt die AOK im Ausland?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für die Behandlung im EU-Ausland, wenn der Arzt eine Zulassung für das gesetzliche Versicherungssystem des Landes hat. Zu Hause reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer AOK ein.
In welchen Ländern gilt die Gesundheitskarte?
Die EHIC ist in folgenden Ländern gültig: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien …
Wer stellt die Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Wo befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card.
Was ist die Europäische Versicherungsnummer?
Die Europäische Kommission spricht sich für eine einheitliche europäische Sozialversicherungsnummer (ESSN) aus. Sie könne die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der EU erleichtern und sei notwendig, um in die digitale Welt einzusteigen.
Welche Daten stehen auf der ecard?
e-card: Schlüssel zum Gesundheitssystem
- Auf der der Vorderseite der e-card sind Name, Titel und Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers sowie die Kartenfolgenummer aufgedruckt.
- Alle am Kartenkörper aufgedruckten Daten sowie das Geschlecht und das Geburtsdatum sind zusätzlich am Chip gespeichert.
Was kann die ecard?
Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden. Wenn das Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) erreicht ist und weiter Versicherungsschutz besteht, erhalten Sie automatisch eine neue e-card.
Welche Funktionen hat die e-card?
Die e-card ist eine Chipkarte, die mit Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers versehen ist und von der Informationen über den Versicherungsstatus ( z.B. zuständige Krankenversicherungsträger) abgerufen werden können ( z.B. von einer Ärztin/einem Arzt mit Chipkarten-Leser).
Was brauche ich für die neue E-Card?
Für diese Versicherten gilt: Liegt ein Foto aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister vor, kommt dieses auf die neue e-card. Liegt kein Foto vor, darf eine e-card ohne Foto ausgestellt werden.
Wann bekomme ich meine E-Card?
Wer bekommt generell eine e-card? Jede Person, für die ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß einem der folgenden Gesetze festgestellt wird, und die sich im Inland aufhält: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
Was kann die neue E-Card?
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist die E-Card aber auch mit Foto künftig nicht. Möglich wird damit jedoch künftig auch eine kontaktlose Kommunikation, weil die Karte ebenso wie Bankomatkarten mit NFC-Funktion ausgestattet ist.
Wo kann ich neue E-Card bekommen?
In diesem Fall können sich Versicherte bei ihrem Krankenversicherungsträger einen elektronischen e-card Ersatzbeleg ausstellen lassen. Die Versicherten müssen diesen persönlich bei ihrem Krankenversicherungsträger beantragen und ihre Identität mit einem Ausweis nachweisen.
Wie hoch sind die Kosten für die E-Card?
Versicherte haben ein jährliches Serviceentgelt (Jahr 2021 € 12,70) zu entrichten, das vom Dienstgeber jeweils zum 15. November für das folgende Kalenderjahr eingehoben wird. Seit November 2013 ist die Einhebung der Gebühr für die E-Card für mitversicherte Angehörige entfallen. Vorsicht!