Wie hoch ist das verletztengeld nach einem Arbeitsunfall?
Während das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts ausmacht, beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.
Welche Abzüge bei verletztengeld?
Vom Verletztengeld sind noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in Abzug zu bringen, sofern in diesen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht besteht. Von der Brutto-Leistung werden die Versichertenbeiträge aus dem hälftigen Beitragssatz berechnet.
Wird verletztengeld monatlich gezahlt?
Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Das Verletztengeld wird kalendertäglich für 30 Tage je Kalendermonat gezahlt.
Wann wird das verletztengeld überwiesen?
Verletztengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. Wir zahlen Ihnen Verletztengeld für die Zeit ab dem Ende der Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterschrieben hat.
Wie wird das verletztengeld ausgezahlt?
Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (BG) bezogen, meistens jedoch über die Krankenkasse ausgezahlt.
Wie schnell wird das Krankengeld ausgezahlt?
Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld möglichst direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung und immer bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt wurde – also immer rückwirkend.
Wird Krankengeld monatlich gezahlt?
Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
Wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Krankengeld?
Normalerweise wird das Arbeitslosengeld nur dann gewährt, wenn Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie gelten dann als kurzfristig arbeitsunfähig und erhalten bis zu sechs Wochen weiter Ihr reguläres ALG I. Nach diesen sechs Wochen greift das Krankengeld, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.