Ist eine Stellenbeschreibung Mitbestimmungspflichtig?

Ist eine Stellenbeschreibung Mitbestimmungspflichtig?

Mitbestimmungsrechte von Seiten des Betriebsrats bei der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen bestehen nicht. Stellenbeschreibungen sind keine Auswahlrichtlinien oder Teile davon (gem. § 95 BetrVG) und bedürfen daher nicht der Zustimmung des Betriebsrates.

Wer ist verantwortlich für die Stellenbeschreibung?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei darin, ob, für welche Stellen und in welchem Umfang er Stellenbeschreibungen erstellt. Anders kann es sein, wenn die Stellenbeschreibung der Entgeltfindung dient.

Wer ist für die Stellenbeschreibung zuständig?

Der Arbeitgeber ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, eine Arbeitsplatzbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung zu erstellen, oder diese in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Er muss jedoch eine Charakterisierung der Stelle vornehmen.

Wer macht die Stellenbeschreibung?

Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Stelleninhaber die mit der Stelle verbundenen Aufgaben erledigen muss, für seine Entscheidungen und Handlungen Verantwortung trägt und dafür die notwendigen Kompetenzen, Qualifikation, Wissen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, mitbringt.

Wie schreibe ich eine Stellenbeschreibung?

Stellenbeschreibung Muster: Was gehört in eine Stellenbeschreibung?Stellenbezeichnung oder der Titel der Stelle.Einordnung der Stelle (Abteilung, Vorgesetzter, unterstellte Mitarbeiter…)Falls vorhanden Stellvertreter der Stelle.Ziele.Hauptaufgaben.Nebenaufgaben.Kompetenzen und Pflichten.

Was muss in der Stellenbeschreibung stehen?

Die Stellenbeschreibung sollte folgende Punkte umfassen:Bezeichnung der Stelle, Funktion der Stelle innerhalb des Unternehmens.Bezeichnung des Teams oder der Abteilung.Vorgesetzter und Stellvertreter.Direkt unterstellte Mitarbeiter.Ziel der Stelle.Kern- und Hauptaufgaben.Nebenaufgaben.Führungsaufgaben.

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