Welche Ausbildung kann man berufsbegleitend machen?
Unter anderem lassen sich diese Berufe berufsbegleitend erlernen:
- Altenpfleger, Altenpflegerin.
- Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin.
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
- Heilerziehungspfleger, Heilerziehungspflegerin.
- Sozialarbeiter, Sozialarbeiterin.
Wie wird ein Fernstudium anerkannt?
Ein akademisches Fernstudium ist in aller Regel grundsätzlich anerkannt. Die Fernhochschule muss dafür staatlich anerkannt sein und der Fernstudiengang akkreditiert. Die Fernhochschulen selbst werben mit den entsprechenden Siegeln, sodass sehr leicht die Anerkennung sichtbar wird.
Kann man eine Umschulung machen ohne eine Ausbildung zu haben?
Ja, auch wenn Sie über keinen Schulabschluss oder keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss verfügen, können Sie eine Umschulung machen.
Kann man in der Ausbildung umschulen?
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine zweite Ausbildung oder Umschulung anstreben und sich schulisch oder dual umschulen lassen. Allerdings gibt es oft keine oder nur eine sehr geringe Vergütung. Daher lassen sich die meisten Umschüler, wenn sie ihren Beruf wechseln möchten, staatlich unterstützen.
Was verdient man als umschüler?
Während einer Umschulung bekommen Sie in der Regel kein Gehalt. An die Stelle des Gehalts tritt das Übergangsgeld. Bei einer Betrieblichen Umschulung ist es zwar möglich, dass Sie vom Umschulungsbetrieb während der verkürzten Ausbildung einen kleinen Verdienst als Bonus gezahlt wird.
Wann spricht man von einer Umschulung?
Eine Umschulung ist ein Weg zur beruflichen Neuorientierung. Sie ist eine Form der beruflichen Weiterbildung: Ziel ist es jedoch nicht, das vorhandene Wissen aus dem eigenen Fachbereich zu vertiefen oder zu erweitern. Umschulungen können schulisch oder dual (betrieblich oder überbetrieblich) durchgeführt werden.
Wer bekommt eine Umschulung bezahlt?
Die Kosten einer überbetrieblichen Umschulung werden meist von einem Leistungsträger, wie der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter, übernommen.