Kann man ein gebrauchtes Auto leasen?
Gebrauchtwagen-Leasing ist eine Art der Autofinanzierung. Im Unterschied zum Neuwagen-Leasing sind die Kosten geringer. Es drohen allerdings höhere laufende Ausgaben für die Wartung des Autos. Bei manchen Anbietern ist auch Gebrauchtwagen-Leasing ohne Anzahlung möglich.
Wie funktioniert das mit dem Auto-Leasing?
So funktioniert Auto-Leasing Leasing ist vergleichbar mit der Miete: Der Leasingnehmer zahlt monatlich eine Leasingrate an den Leasinggeber. Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Vertragslaufzeit (zwei bis vier Jahre) geschlossen. An deren Ende müssen Sie das Auto wieder zurückgeben.
Kann jeder leasen?
Grundsätzlich ist, wie bei einem Kredit, auch beim Leasing eine ausreichende Bonität erforderlich. Der Leasingnehmer muss in der Lage sein, die monatlich anfallenden Raten über die gesamte Laufzeit ohne Probleme aufzubringen. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für Privatpersonen und für Unternehmen.
Wie viel muss man beim Leasing Anzahlen?
Die Anzahlung ist eine Einmalzahlung, die gleich zu Beginn der Leasingdauer fällig wird. Die Anzahlung beträgt beim Leasing oft 10 bis 30 Prozent vom Neuwert des Leasingobjekts und ist damit deutlich höher als die folgenden Leasingraten.
Was sind Minderkilometer beim Leasing?
Was bedeuten Minderkilometer beim Leasing? Wird ein Leasingauto am Ende der Vertragslaufzeit mit weniger Kilometern als maximal vereinbart auf dem Tacho zurückgegeben, spricht man von sogenannten Minderkilometern.
Was sind normale Gebrauchsspuren am Auto?
Klassische Gebrauchsspuren sind zum Beispiel leichte, polierbare Oberflächenkratzer Abnutzungen der Fußablage unter den Pedalen oder kleine Steinschläge an der Fahrzeugfront. Auch Parkdellen können noch unter die normalen Gebrauchsspuren fallen, insofern sie den Gesamteindruck des Autos nicht deutlich beeinträchtigen.
Was fällt unter Gebrauchsspuren?
Gebrauchsspuren im Fußboden in Form von kleinen Kratzern, Dellen oder Kerben muss der Vermieter hinnehmen. Sie fallen unter die normalen Abnutzungsspuren in einer Wohnung. Schwere Schäden am Fußboden wie etwa Brandspuren sind jedoch nicht als normale Abnutzung zu betrachten und sind vom Mieter zu beseitigen.