Wie lange darf man in Brandenburg Baeume faellen?

Wie lange darf man in Brandenburg Bäume fällen?

Um sie als natürlichen Lebensraum für Tiere zu erhalten, dürfen Bäume laut Bundesnaturschutzgesetz lediglich zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar gefällt werden. Das betrifft auch Radikalschnitte an Hecken, Gebüschen und weiteren Gehölzen.

Wie lange darf man noch Bäume fällen?

März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in aller Regel strikt verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) nistende Vögel.

Wo beantrage ich die Fällung eines Baumes?

Eine Baumfällgenehmigung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Das ist in der Regel das Umwelt-, Naturschutz- oder das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune.

Wann muss die Stadt einen Baum fällen?

Dieses bezieht sich auf den Bestandschutz von wild lebenden Tieren sowie Pflanzen und verbietet jede Baumfällung in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 30. September. Dementsprechend werden Fällgenehmigungen in der Regel nur zwischen dem 01. Oktober und 29. Februar ausgestellt.

Wie lange darf man im eigenen Wald Bäume fällen?

Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel.

Wer kann eine baumkontrolle durchführen?

Durchführen darf eine Baumkontrolle nur, wer die fachliche Eignung zur Durchführung der Regelkontrolle besitzt und fachlich eingearbeitet ist.

Kann der Vermieter Gartenpflege umlegen?

Sie als Vermieter dürfen übrigens auch Betriebskosten für die Gartenpflege, die eine Eigenleistung darstellen, an Ihre Mieter umlegen.

Was darf ich im Garten machen?

Wer als Mieter das alleinige Nutzungsrecht für den Garten besitzt, darf darin:

  • Blumen pflanzen,
  • Gemüse anbauen,
  • Wäsche trocknen,
  • Gartenmöbel, Hundehütte und Sandkasten aufstellen.
  • Komposthaufen anlegen.
  • Teich anlegen.

Was darf man als Mieter nicht?

Sie dürfen als Mieter die Wohnung oder das Haus auch beruflich nutzen. Es sind aber nur Tätigkeiten im Rahmen von Heim- und Schreibtischarbeiten möglich. Die Nachbarn dürfen durch Ihre Arbeit nicht gestört werden. Haustiere darf ich mit der Erlaubnis des Mieters halten.

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