Was ist ein Beihilfeberechtigter Rentner?

Was ist ein Beihilfeberechtigter Rentner?

Zu den Personengruppen, die beihilfeberechtigt sind, zählen: Beamtenanwärter und Referendare. Beamte und Richter. Witwen und Witwer sowie die Waisen verstorbener Beamten/innen auf Lebenszeit, Ruhestandsbeamten/innen sowie Beamten auf Probe, die an den Folgen einer Dienstbeschädigung verstorben sind.

Wie funktioniert Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe deckt immer nur einen Teil der Kosten, die bei Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod anfallen – bei aktiven Beamten sind es 50 Prozent. Den anderen Teil trägt der Beihilfeempfänger selbst, in der Regel durch eine private Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie geht das mit der Beihilfe?

Wer beihilfeberechtigt ist, bezahlt seine gesundheitsbezogenen Rechnungen zunächst privat selbst. Später – auf Antrag – können 50 bis 80% der beihilfefähigen Ausgaben erstattet werden. Den verbleibenden Teil der Kosten decken die meisten Beihilfeberechtigten durch eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Wie funktioniert Abrechnung Beihilfe?

Als Beihilfeberechtigter reichen Sie die Originalrechnung zunächst bei Ihrem privaten Krankenversicherer ein. Dieser wird auf dem Duplikat nun seinen Erstattungsvermerk versehen. Der Beihilfeberechtigte erhält die Kopie zurück und wird diese bei seiner Beihilfestelle einreichen zur weiteren Abrechnung.

Wie funktioniert Beihilfe private Krankenversicherung?

Wie funktioniert Beihilfe? Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel 50 Prozent aus. Für deren Ehepartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent.

Wie nennt man einen Beamten im Ruhestand?

Im Alter erhalten Beamte eine Pension, auch Ruhegehalt genannt. Anfang 2013 gab es 1,53 Millionen Versorgungsempfänger, von denen etwa 1,15 Millionen Ruhegehalt bezogen haben. 360.000 erhielten Witwen- oder Witwergeld, 26.500 Waisengeld.

Wie lange 70 Beihilfe?

Aus dem Inhalt

für sich selbst für Ehegatten
Aktive Beamte…
…mit einem Kind 50% 70%
…ab zwei Kindern 70% 70%
Beamte im Ruhestand und deren Witwen/Witwer 70% 70%

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