Wo kann ich meine Betriebskostenabrechnung pruefen lassen?

Wo kann ich meine Betriebskostenabrechnung prüfen lassen?

Die Verbraucherzentrale prüft die Nebenkostenabrechnung auf umlagenfähige Positionen.

Wie müssen Betriebskosten im Mietvertrag angegeben werden?

Fehlt diese Vereinbarung im Mietvertrag, was heutzutage eher die absolute Ausnahme ist, so muss der Mieter nur die vereinbarte Grundmiete (auch oft Kaltmiete genannt) entrichten. Alle Betriebskosten sind dann mit der Grundmiete abgegolten.

Was darf nicht in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Was darf alles in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden?

In der Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkostenabrechnung genannt, kann der Vermieter folgende Kostenpunkte auflisten:

  • Grundsteuer.
  • Abwassergebühr.
  • Gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser.
  • Warme Betriebskosten.
  • Aufzug.
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr.
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung.

Was kann man auf Mieter umlegen?

Umlagefähige Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV)

  • Grundsteuer.
  • Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Entwässerung.
  • Warmwasser und Heizung.
  • Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Gebäudereinigung.
  • Gartenpflege.
  • Hausstrom (Flur, Keller, Gemeinschaftsräume), Beleuchtung.
  • Aufzugskosten.

Welche Versicherungen sind nicht umlagefähig?

Auch Versicherungen, die Instandsetzungen oder private Risiken des Vermieters versichern, gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Nicht umlagefähige Versicherungen sind z.B.: Reparaturversicherungen, Mietausfallversicherungen, Rechtschutzversicherungen und private Hausratversicherungen.

Was beachten bei hausversicherung?

Zu den wichtigsten Dingen, auf die du bei der Hausratversicherung achten solltest, zählt die passende Versicherungssumme. Ansonsten besteht die Gefahr der Unterversicherung. Ist der Wert deines Hausrats höher als die Versicherungssumme, können die Versicherungen im Schadenfall nämlich die Leistung kürzen.

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