Sind Bieterverfahren erlaubt?
Im Gegensatz zum Ergebnis einer Auktion oder Zwangsversteigerung ist das Höchstgebot im Bieterverfahren rechtlich nicht bindend. Beim Bieterverfahren steht es Ihnen als Eigentümer daher frei, das Höchstgebot anzunehmen oder aber den Verkauf abzulehnen.
Was bedeutet im Bieterverfahren?
Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als beim normalen Verkauf, wo der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter vorgegeben wird, geben die Interessenten dabei wie bei einer Auktion ihre Gebote ab.
Ist ein Angebot für ein Haus verbindlich?
Nein, eine Kaufabsichtserklärung ist nicht bindend und verpflichtet Sie daher nicht zum Hauskauf. Rechtlich bindend ist erst der notariell beglaubigte Kaufvertrag.
Ist ein Kaufanbot verbindlich?
Möchte ein Interessent ein Objekt kaufen, hat er die Möglichkeit, dem Verkäufer ein Kaufanbot zu stellen. Durch das Kaufanbot bestätigt der Kaufinteressent dem Eigentümer verbindlich, dass er die Immobilie unter bestimmten Konditionen und zu einem bestimmten Preis kaufen möchte.
Was muss in einem Kaufangebot stehen?
Dabei werden alle wesentlichen Bedingungen, wie Kaufpreis, Belastungen bzw. Lastenfreiheit der Wohnung und Übergabetermin festgelegt. Weiterhin ist zu beachten, dass das Kaufanbot grundsätzlich kein Angebot des Verkäufers, sondern des Kaufinteressenten darstellt.
Wie macht man ein Kaufangebot?
Erfahrungsgemäß kann ein Kaufangebot auch erst einmal mündlich beim Verkäufer oder Makler abgegeben werden. Wenn man sich dann gemeinsam auf einen Kaufpreis geeinigt hat, wird auf dieser Basis ein Kaufvertragsentwurf vom Notar angefordert.
Sind Hauspreise verhandelbar?
Den Hauspreis sollten Sie nach Möglichkeit immer verhandeln. Denn viele Verkäufer – und Makler – preisen einen gewissen Spielraum von vornherein ein. Und wer höflich anfragt, hat auch nichts zu verlieren: Entweder der Verkäufer steigt auf eine Preisverhandlung mit Ihnen ein oder er lehnt sie ab.
Wie viel kann man bei VB runter handeln?
Preis ist “VB”: Richtig verhandeln – So geht’s Gerade auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Shpock gehört es zum guten Ton (höflich) zu feilschen. Trefft euch in der Mitte: Nenne dem Verkäufer einen Preis, der ein paar Euro unter deinem angepeilten Wunschpreis liegt (50 bis 75 Prozent).