Wann ist das faktorverfahren sinnvoll?
Ziel des Faktorverfahrens ist es, Steuernachzahlungen zu vermeiden und die Nachteile der bisherigen Kombinationen (Steuerklasse 3/5 oder 4/4 ohne Faktor) zu beseitigen. Zugleich soll die Steuerschuld gerecht verteilt werden. Vorteile vom Faktorverfahren haben daher vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkünften.
Wann lohnt sich ehegattensplitting?
Wann lohnt sich Ehegattensplitting und wann nicht Wie erwähnt: Je höher der Unterschied des Einkommens der beiden Partner ist, desto höher ist der steuerliche Vorteil. Je niedriger das gemeinsame Einkommen ist, desto höher fällt – prozentual gesehen – der steuerliche Vorteil aus.
Was ist der Vorteil von ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting bringt gegenüber der Einzelveranlagung meistens einen erheblichen Steuervorteil. Je größer die Einkommensdifferenz der Partner und je höher der Steuersatz, umso größer der finanzielle Vorteil, der sich aus der Zusammenveranlagung ergibt.
Wie wirkt sich das Ehegattensplitting aus?
Beim Ehegattensplitting wird Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen durch zwei geteilt – der Betrag wird also gesplittet. Wenn also ein Ehepaar zusammen ein Einkommen von 50.000 EUR hat, wird für die Hälfte der Steuern berechnet. Dann werden sie verdoppelt und heraus kommt die Steuer, die das Ehepaar bezahlen muss.
Wie begründet der Gesetzgeber das Ehegattensplitting?
Diese Diskriminierung der Ehe wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der Gesetzgeber 1958 das Ehegattensplitting eingeführt. Das Gericht geht von dem Leitbild der Ehe als einer umfassenden Erwerbs-, Wirtschafts- und Verbrauchsgemeinschaft aus.
Was versteht man unter Splittingverfahren?
Das Splittingverfahren kommt bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer zu Anwendung. Im Rahmen des Splittingverfahrens wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, auf Grundlage dieses halbierten und abgerundeten Betrages wird die Steuer berechnet.
Wie funktioniert das Splittingverfahren?
Der Splittingtarif unterstellt, dass jeder Ehepartner das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erwirtschaftet. Dadurch wird ein Teil des zu versteuernden Einkommens vom höher verdienenden Ehepartner auf den anderen verlagert ( gesplittet ), sodass es insgesamt zu einem niedrigeren Steuersatz kommt.