Wird die Rente pünktlich überwiesen?
Grundsätzlich erfolgt die Rentenzahlung auf das Konto am letzten Bankarbeitstag des Monats, rückwirkend für diesen Monat. Die Rentenzahlung für den Monat September würde also Ende des Monats September auf dem Konto gutgeschrieben.
Wer bekommt die Rente wenn man stirbt?
Der hinterbliebene Partner hat grundsätzlich Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (dem sogenannten Sterbevierteljahr) erhält er die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen weiter.
Wer erbt die Rente?
Renten sind höchstpersönlicher Natur. Sie stehen nur demjenigen zu, der in die Rentenkasse eingezahlt hat. Würde der Erbe die Rente erben, wäre das der Rentenkasse zugrundeliegende Versicherungsprinzip hinfällig. Die Rentenkasse kann nur so viel Geld auszahlen, wie die Versichertengemeinschaft eingezahlt hat.
Wird Erbe auf Rente angerechnet?
Im Grunde ist die persönliche Rente gesondert von einer möglichen Erbschaft zu betrachten und die Erbschaft hat keinen Einfluß auf die Rentenzahlung. Ihre Rente haben Sie durch eigene Vorsorge und Zahlung Ihrer Rentenbeiträge selbst erarbeitet.
Ist Witwenrente ein Erbe?
Da es sich bei der Weiterzahlung der Rente im Sterbevierteljahr um einen Rechtsanspruch des hinterbliebenen Ehegatten handelt, erhält er diese volle Rente auch, wenn er das Erbe ausschlägt, weil Schulden da sind. Es gehört nicht zum Vermögen/Nachlass des Verstorbenen und nicht zur Insolvenzmasse.
Ist eine Witwe Erbberechtigt?
Sofern Kinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte und die Kinder gemeinsam. Die Witwe oder der Witwer erhält erst dann die ganze Erbschaft, wenn es keine Kinder gibt und die Eltern und Großeltern des Verstorbenen längst nicht mehr leben und auch keine Geschwister vorhanden sind.
Kann die Witwenrente gepfändet werden?
Grundsätzlich fällt die Witwenrente unter die bedingt pfändbaren Bezüge. Gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist sie unpfändbar, wenn sie ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt wird.
Wann ist Witwenrente Pfändbar?
Wann ist Witwenrente pfändbar? Die Pfändung von Witwenrente ist gemäß § 850b Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung der geltenden Pfändungsfreigrenzen möglich, wenn die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung der Gläubiger geführt hat oder keine Aussicht darauf besteht.