Wer gehört zur Unterschicht Mittelalter?
Beispiele hierfür sind Lehrlinge, Dienstboten, Mägde, Knechte, Kleinhändler, Krämer, und viele mehr. Auch der Bauer zählt man zu der Unterschicht. Stadtbewohner der Unterschicht waren keine Bürger*, sondern nur Einwohner, welche außerdem keine Rechte hatten.
Wer gehörte zu den Bürgern?
Bürger, im Mittelalter ausschließlich der Bewohner einer Stadt (Stadtbürger). Aber nicht alle Stadtbewohner waren zugleich Bürger. Unfreie Zuzügler konnten, wenn sie ein Jahr unbehelligt in der Stadt lebten, das Bürgerrecht erwerben („Stadtluft macht frei“).
Welche Bevölkerungsgruppen gibt es in einer mittelalterlichen Stadt?
Bevölkerungsgruppen im Mittelalter
- Frauen.
- Kinder.
- Bauern.
- Ritter.
- Adlige.
- Geistliche.
- Hörige.
- Bettler.
Wie ist die Gesellschaft in einer mittelalterlichen Stadt aufgebaut?
Die mittelalterliche Gesellschaft war eine Gesellschaft mit fester Ordnung. Den Unterbau der Gesellschaft bildete der dritte Stand, er machte über 90 Prozent der Bevölkerung aus. Ihm gehörten vor allem die Bauern auf dem Land sowie die Händler und Handwerker in den Städten an. Innerhalb der Stände gab es viele Stufen.
Wie sah die Stadtbevölkerung im Mittelalter aus?
Die Stadtbevölkerung war nicht homogen sondern mehrfach geschichtet. Zur vermögenden Oberschicht gehörten zunächst die Ratsbürger (Herren vom Rat; mlat. Zur Oberschicht zählten auch die vollberechtigten ®Bürger, deren Rechtstitel meist an städtischen Grundbesitz gebunden war; dieser konnte ererbt oder erworben sein.
Welche stadttypen gab es im Mittelalter?
Mittelalterliche Stadttypen
- Monofunktionale Städte.
- Polyfunktionale Städte.
- Städte mit Schwerpunkt Wirtschaft und Verkehr.
- Städte mit Schwerpunkt Politik und Verwaltung.
- Städte mit Schwerpunkt Kultur.
- Burgstädte.
- Ackerbürgerstädte.
- Städtische Minderformen.
Warum zogen die Menschen in die Städte?
Warum „fliehen“ die Menschen in die Stadt? Lange Zeit meinte man beobachtet zu haben, dass überwiegend junge Menschen dem Leben in der Stadt den Vorzug geben. Ein häufig genanntes Motiv ist die Bildung. Die Schule meist noch in der ländlichen Heimat besucht, zieht es viele zum Studium in größere Universitätsstädte.
Welche Rechte hatten die Menschen im Mittelalter?
Das Bürgerrecht beinhaltete Rechte wie Pflichten. Zu den Rechten zählten Freizügigkeit, freies Konnubium, Testierfreiheit, Freiheit von nichtstädtischer Heerfahrt und von stadtfremder Gerichtsbarkeit, aktives und – häufig mit Einschränkungen – passives Wahlrecht (s. Stadtrecht).