Kann ich einen 20 jährigen Sohn rausschmeißen?
In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht. Ab Vollendung des 18. Hierdurch können die Eltern bestimmen, ob das Kind weiterhin in der elterlichen Wohnung bleiben darf.
Wann können meine Eltern mich rausschmeißen?
Deine Eltern können dich aus diesem Grund nicht rausschmeißen. Sie müssen dich bis zu deinem 25. Lebensjahr, vielleicht mittlerweile auch schon bis zum 27. Lebensjahr bei sich wohnen lassen, liegen denn keine anderweitigen Probleme vor.
Wie lange darf man untervermieten?
Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben. Lehnt er ab, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Eine Untervermietung kann bei der Beherbergung von Touristen oder bei Überbelegung abgelehnt werden.
Was habe ich für Rechte als Untermieter?
Der Untermieter hat ein Recht darauf, dass die untervermieteten Räume in einem vertragsgemäßen Zustand sind. Treten Mängel auf, muss der Hauptmieter dafür Sorge tragen, dass diese beseitigt werden. Der Hauptmieter muss dem Untermieter die Nutzung der von dem Untermieter gemieteten Räume gewährleisten.
Wie viel Untermiete?
Fazit. Wer allgemein Wohnraum an einen Untermieter vermieten möchte, sollte maximal 20 % an Untermiete mehr verlangen, als er selbst an den eigenen Vermieter bezahlt. Berechnungsgrundlage ist im Idealfall die Wohnfläche.
Was muss man bei Untermiete beachten?
Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Namen der Vertragsparteien,
- genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk),
- die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution,
- Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,
Wer ist der Vermieter bei Untermiete?
Im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter zunächst einmal ein ganz normaler Vermieter. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie in jedem anderen Mietverhältnis. Besonderheiten gibt es bei der Kündigung (s.u.). Häufig gibt es zwischen Hauptmieter und Untermieter keinen schriftlichen Mietvertrag.
Kann der Vermieter einen Untermieter ablehnen?
Ein Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern, wenn der Mieter ihm nicht genügend Informationen über den Untermieter gibt. Ein Vermerk im Mietvertrag, dass der Mieter keine Untervermietung beabsichtigt, hat dagegen keine Auswirkungen.