FAQ

Kann man als Deutscher im Ausland ein Konto eroeffnen?

Kann man als Deutscher im Ausland ein Konto eröffnen?

Es ist für jeden jederzeit möglich ein Konto im Ausland eröffnen zu können. Das kann sogar sehr sinnvoll sein, wenn man bestehende Schufaeinträge hat und bei den deutschen Banken deshalb kein Konto mehr eröffnen kann. Dabei sollte man aber achtsam sein, denn auch diese Beträge sind vor einer Pfändung nicht geschützt.

Kann ich als Deutsche in Österreich ein Konto eröffnen?

Für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt ein deutscher Staatsbürger in Österreich zwei Dinge: einen Personalausweis und einen Wohnsitz in Österreich – wobei es keine Rolle spielt, ob man hier mit erstem oder zweitem Wohnsitz gemeldet ist.

Welche Formalitäten sind bei Eröffnung eines Girokontos zu erledigen?

Folgende Unterlagen benötigen sie zur Kontoeröffnung

  • Ein amtliches und gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Im Fall einer Verschuldung eine Schuldenselbstauskunft des KSV.
  • Im Falle eines Gehaltskontos einen Lohnnachweis / Einkommensnachweis.

Ist das Bankgeheimnis aufgehoben?

Die Einigung zwischen der UBS und der amerikanischen Steuerbehörde läutete 2009 das Ende des Bankgeheimnisses ein. Schwarzgeldaltlasten gibt es bis heute.

Wann kann das Bankgeheimnis aufgehoben werden?

Das in § 30a AO verankerte sogenannte Bankgeheimnis wurde durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 24. Juni 2017 aufgehoben.

Unter welchen Umständen darf eine Bank das Bankgeheimnis aufheben?

Ausnahmen möglich

  • Unterstützung von Strafverfahren aufgrund richterlicher Anordnung (sogenannte Kontoöffnung.
  • Verlassenschaftsangelegenheiten.
  • Auskunftsverpflichtungen bei Minderjährigen gegenüber dem Vormundschaftsgericht.
  • Auskunftsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktaufsicht und nach dem Börsegesetz.

Wann erlischt das Bankgeheimnis?

Auch mit dem Tod erlischt die Pflicht der Bank grundsätzlich nicht, sondern geht auf die Erben über. Die Geheimhaltungspflicht beschränkt sich nicht auf die reinen Vermögensverhältnisse, sondern auch auf Privat-angelegenheiten. Für das Steuerrecht ist das Bankgeheimnis generell in § 30a AO geregelt.

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