Was passiert mit der Rente wenn man wieder heiratet?
Witwenrente und neue Ehe Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen.
Wann erlischt der Anspruch auf Witwenrente?
Der Anspruch auf Witwenrente verfällt mit einer erneuten Eheschließung. Wird die Rentenversicherung nicht umgehend über die neue Ehe informiert, kann es teuer werden.
Kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden?
Ein Versorgungsausgleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kann in bestimmten Fällen rückgängig gemacht werden. Bereits gezahlte Beiträge die zu Zwecken des Versorgungsausgleichs bereits gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ausgleichspflichtige Person zurückzuzahlen.
Wie wird Rente bei Scheidung berechnet?
Je nachdem, wie lange die Eheleute verheiratet waren, wird der Rentenwert mit den Ehejahren multipliziert. Derjenige, der mehr Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte an Rentenansprüchen übertragen.
Wie berechnet sich die ehezeit?
Der Zeitraum wird auch als gesetzliche Ehezeit bezeichnet. Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG. Danach gilt als Ehezeit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Was bekommt der Ehepartner bei Scheidung?
Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, wird der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Ehegatten ausgeglichen. Ein Ehegatte hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Partner hälftiges Miteigentum an seinen Vermögenswerten einräumt. Die Trennung allein begründet noch keine Ausgleichsforderung.
Wie hoch ist die Betriebsrente für Witwen?
Die Eheschließung muss mindestens 12 Monate zurückliegen, damit die Witwe/der Witwer Anspruch auf die kleine Betriebsrente Witwenrente hat. Diese wird für 2 Jahre gezahlt und beträgt 25 % der eigentlichen betrieblichen Rente.