Was tun bei losen Fliesen?
Falls Schaben nicht das gewünschte Ergebnis bringt, die Fliesen in Wasser einweichen. Nach einigen Stunden Einweichzeit sind die Reste mürbe und können gut beseitigt werden. Ein kleiner Meißel und einige sanfte Hammerschläge helfen bei besonders hartnäckigen Belägen.
Wie lange hat man Garantie auf Fliesen?
Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB (www.vob-online.de) nur 4 Jahre wenn nichts anderes Vereinbart ist, mindestens aber 2 Jahre.
Wie kann ich Fliesen befestigen?
Wir empfehlen dir kunststoffvergüteten Fliesenkleber (Flexkleber) auf Zementbasis oder gebrauchsfertigen Dispersionskleber. Zementäre Flexkleber enthalten Kunststoffzusätze, durch die Fliesen auch auf glatten Untergründen, zum Beispiel auf alten Fliesenbelägen, besser haften als mit normalem Zementkleber.
Wie befestige ich Fliesen an der Wand?
Zementkleber eignet sich für saugfähige mineralische Baustoffe wie Zementestrich oder Beton. Für arbeitende und andere kritische Untergründe sowie bei hoher Beanspruchung durch Wärme oder Feuchtigkeit wählst du kunststoffvergüteten Flexkleber.
Können einzelne Fliesen ausgetauscht werden?
Schäden an gefliesten Flächen, zum Beispiel in Küche oder Bad, sind kein großes Problem, denn einzelne Fliesen selbst austauschen kann fast jeder: Man braucht dazu ein wenig handwerkliches Geschick, das entsprechende Werkzeug und eine unbeschädigte Fliese, die zur gefliesten Fläche passt.
Wie lange Garantie auf badsanierung?
Im wesentlichen. kommen zwei Gewährleistungsfristen zum Tragen: Nach VOB 2 Jahre, allerdings muss die VOB extra und ausdrücklich vereinbart werden. Nach BGB 5 Jahre, welches immer dann zum Tragen kommt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wie lang hat man auf eine Haustür Garantie?
1 Jahr
Was fällt alles in die Gewährleistung?
Die Gewährleistung („Sachmängelhaftung“) ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB).