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Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein?

Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein?

Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesländern:

Bundesland Steuersatz alt Steuersatz neu
Saarland 5,5 % 6,5 %
Sachsen 3,5 % keine Änderung
Sachsen-Anhalt 3,5 % 5,0 %
Schleswig-Holstein 5,0 % 6,5 %

Wie hoch war die Grunderwerbsteuer 1980?

Bis zu Beginn der 1980er-Jahre fiel eine Grunderwerbsteuer von sieben Prozent allein beim Erwerb von Kapitalanlagen an. 1980 wurden in NRW denn auch noch doppelt so viele Häuser gebaut wie gegenwärtig.

Wie hoch war die Grunderwerbsteuer 2000?

Derzeit gilt ein Steuersatz von 6,5 Prozent vom Kaufpreis laut Kaufvertrag….Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen (NRW)

Bundesland Steuersatz Gültig ab/seit
Nordrhein-Westfalen (NW) 6,5 Prozent seit 1.1

Wie hoch war die Grunderwerbsteuer 1998?

Steuersatz

Bundesland Steuersatz seit 1998 auf Steuersatz
Nordrhein-Westfalen 3,5 % 5,0 %
6,5 %
Rheinland-Pfalz 3,5 % 5,0 %
Saarland 3,5 % 4,0 %

Wie hoch war die Grunderwerbsteuer 2011?

Die Grunderwerbsteuer wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Nachdem der Landtag das Gesetz am 20. Juli 2011 verabschiedet hat, erfolgte heute die Unterzeichnung des Gesetzes durch Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Was zählt nicht zur Grunderwerbsteuer?

Wird die Immobilie unter Verwandten, die in gerade Linie miteinander verwandt sind, verkauft, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Bei Schenkung oder Vererbung der Immobilie fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an, allerdings Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

Was ist die Grundlage für Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% von der Gegenleistung. Zunächst gilt als Gegenleistung der vereinbarte Kaufpreis. Zusätzlich zählen hierzu aber auch sonstige Leistungen des Erwerbers, wie zum Beispiel die Übernahme von Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden.

Welches Finanzamt erhebt Grunderwerbsteuer?

Finanzamt Düsseldorf-Süd

Wer ist befreit von der Grunderwerbsteuer?

Auch ein Grundstückserwerb im Falle des Todes eines Angehörigen oder bei einer Schenkung unter Lebenden im Sinne des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund der persönlichen Freibeträge keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt.

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