Kann man trotz Privatinsolvenz heiraten?
Grundsätzlich ist eine Heirat während der Privatinsolvenz erlaubt. Befinden Sie sich in der Privatinsolvenz und wollen heiraten, müssen Sie den Insolvenzverwalter darüber informieren. Ein Mitspracherecht hat er dabei aber nicht, auch Gläubiger dürfen sich hier nicht einmischen.
Was bedeutet Privatinsolvenz für den Ehepartner?
Hier greift der bereits erläuterte Grundsatz: Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet nur für eigene Schulden, nicht jedoch für die seines Partners. Bei der Privatinsolvenz haftet nur der Ehepartner, der sie beantragt hat. Folglich darf bei dem anderen Ehegatten auch nichts gepfändet werden.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in Deutschland?
Der Selbstbehalt bei dem Kindesunterhalt für minderjährige sowie für privilegierte volljährige Kinder liegt bei 1160 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bemisst diesen Betrag als den notwendigen Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige.
Ist meine Frau eine Unterhaltspflichtige Person?
Wenn Ihr Ehegatte ein eigenes Einkommen hat, erfüllen Sie Ihre gesetzliche Unterhaltspflicht zum Familienunterhalt (§ 1360 S. 1 BGB), indem Sie zum Haushalt beitragen.
Wer zählt zu den unterhaltsberechtigten Personen?
Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegatten sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder bzw. Enkel), nicht dagegen Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister und Verschwägerte).
Was versteht man unter unterhaltsberechtigte Personen?
Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten alle Personen unter 16 Jahren. Personen im Alter von 16 bis 24 Jahren, die mit mindestens einem ihrer Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbspersonen sind, werden ebenfalls als unterhaltsberechtigte Kinder betrachtet.
Wann besteht Unterhaltspflicht gegenüber Kindern?
Grundsätzlich gilt: Eltern müssen ihrem Kind Unterhalt zahlen, bis dieses seine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Der Unterhaltsanspruch endet also nicht mit dem 18. Lebensjahr.
Werden neue Kinder beim Unterhalt berücksichtigt?
Egal, in welcher Beziehung sie geboren wurden. Die “alten” Kinder dürfen gegenüber den “neuen” Kindern also nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für das neue Kind darf deshalb bei der Berechnung des Unterhalts für die “alten” Kinder nicht etwa vorab vom Einkommen abgezogen werden.