Welche Rechte haben Mieter bei Hausverkauf?
Beim Verkauf vermieteter Immobilien tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen ein. Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ (§ 566 Absatz 1 BGB). Bevor eine Eigennutzung in Betracht kommt, muss dem Mieter gegenüber erst eine Kündigung ausgesprochen werden.
Haben Mieter auch Rechte?
Der Mieter hat das alleinige Hausrecht. Er hat das Recht, in seiner Wohnung in Ruhe gelassen zu werden. Der Vermieter darf die Wohnung hingegen nicht ohne konkreten Anlass und ohne Vorankündigung inspizieren – und schon gar nicht in Abwesenheit des Mieters. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
Haben Mieter Mitspracherecht?
Es gibt rechtlich weder eine „Gemeinschaft aller Mieter“, noch eine Mieterversammlung, noch irgendwie sonst ein Mitspracherecht. Ändert sich nichts am Verhalten des Störers und oder der Vermieter mahnt weder ab noch kündigt er dem Störer, können die übrigen betroffenen Mieter die Miete mindern.
Wer ist der Vermieter?
Ausgangsgrundlage: Vertrag Im deutschen Zivilrecht ist für die Frage, wer Vermieter eines Objektes ist, nicht maßgeblich, wer Eigentümer dieses Objektes ist. Wer dort als Vermieter angegeben ist und den Mietvertrag unterzeichnet hat – bzw. wirksam vertreten wurde – ist der Vermieter.
Kann nicht Eigentümer Vermieter sein?
In manchen Fällen ist es nicht ganz einfach festzustellen, wer der Vermieter in einem Mietverhältnis ist, da es keineswegs darauf ankommt, wem das Haus rechtlich gesehen gehört. So kann auch ein Nichteigentümer der Vermieter einer (ihm nicht gehörenden) Wohnung sein.
Können Eigentümer und Vermieter nicht identisch?
Sind Vermieter und Eigentümer nicht identisch, hat zum Beispiel der Eigentümer auch kein Recht, unmittelbar vom Mieter die vereinbarte Miete zu verlangen. Der Mieter hat dann aber auch keinen Anspruch, vom Eigentümer eine Sanierung oder Erhaltung der Mietsache zu verlangen.
Wie wird Besitz definiert?
die vom Verkehr anerkannte tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854 ff. BGB) nicht zu verwechseln mit Eigentum. Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört, Besitzer, wer sie tatsächlich innehat (z.B. auch der Dieb).
Wann ist der Besitz fehlerhaft?
Fehlerhaftigkeit des erlangten Besitzes Besitz, der durch verbotene Eigenmacht erlangt wurde, ist fehlerhaft (§ 858 Abs. 2 BGB). So begründet die Besitzentziehung zwar neuen Besitz des Störers, dieser ist jedoch nicht in gleichem Maße geschützt.
Wann darf sich ein Besitzer gegen verbotene Eigenmacht wehren?
Derjenige, dem die Sache weggenommen wird beziehungsweise der in seinem Besitz gestört wird, kann sich gegen die verbotene Eigenmacht wehren (Selbsthilfe), er hat auch die Möglichkeit zu besonderen Besitzschutzklagen (§§858ff BGB).
Wann liegt verbotene Eigenmacht vor?
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
Was tun gegen verbotene Eigenmacht?
Beispiel: Hat der Vermieter dem Mieter (z.B. Leihwagen) gegen dessen Willen den Besitz entzogen (verbotene Eigenmacht), so kann der Mieter sich mit Hilfe einer sofortigen einstweiligen Verfügung den Besitz wieder verschaffen (BGH, Urteil v 05.06
Was bedeutet Besitzentziehung?
Besitzentziehung. Die Besitzentziehung ist im Vergleich zur Besitzstörung die stärkere Beeinträchtigung des Besitzes, denn sie beendet den Besitz. Dem bisherigen Besitzer wird die Sachherrschaft dauerhaft entzogen.
Was besagt 985 BGB?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 985 Herausgabeanspruch Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Ist Geld eine Sache ISD 985 BGB?
a) Geld kann man grundsätzlich wie einen normalen Gegenstand herausverlangen. Ein Anspruch aus § 985 BGB entfällt aber unab- hängig von den Eigentumsverhältnissen, da der Be- sitz am Geld beim Empfänger nicht mehr identifi- zierbar vorhanden ist. § 985 entfällt bei Geld nach Vermengung. Es gelten dann die §§ 951, 812.
Wie prüft man 985 BGB?
Anspruchsberechtigter = Eigentümer. Soweit in der Klausur zu prüfen ist, wem das Eigentum im Sinne des § 985 BGB zusteht, erfolgt diese Prüfung „historisch-chronologisch“. D.h. man beginnt mit einem feststellenden Satz, wem ursprünglich das Eigentum an der Sache zustand.