Wann die Kaution überweisen?
Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.
Wie kann die Mietkaution gezahlt werden?
Zahlung: Die Mietkaution kann in bar gezahlt werden. Der Mieter kann auch selbst ein Sparkonto eröffnen, und dem Vermieter übergeben. Auch Tagesgeld oder ein Depot sind mit dem Einverständnis des Hausherrn möglich. Die Anlage muss immer getrennt von anderen Geldern erfolgen.
Wann übergibt man die Mietkaution?
Üblicherweise übergibt oder überweist der Mieter die Kaution – diese Kaution wird Barkaution genannt. Sie wird mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig. Nicht vorher. Der Mieter kann von seinem Vermieter den Nachweis verlangen, dass er die Kaution dem Gesetz entsprechend auf einem gesonderten Konto angelegt hat.
Was passiert wenn ich die Kaution nicht zahlen kann?
Bei Nichtzahlung der Kaution kann der Vermieter sogar den Mietvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung kündigen. Hier greift die ordentliche Kündigung. Wenn aber die Kaution aufgrund schuldlosen Geldmangels nicht gezahlt wird, kann der Vermieter die Zahlung nicht gerichtlich durchsetzten.
Kann der Vermieter kündigen wenn die Kaution nicht gezahlt wird?
Seit der Geltung des Mietrechtsänderungsgesetzes von 2013 kann auch im Falle der „Nichtzahlung“ der Mietsicherheit bzw. der Mietkaution die außerordentliche/fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 569 Abs. 2 a BGB ausgesprochen werden.
Wie kann ich die Kaution umgehen?
Ist eine Hinterlegung unumgänglich, gibt es eine Möglichkeit, zumindest die Barkaution zu umgehen. In diesem Fall kann eine sogenannte Kautionsbürgschaft eine interessante Alternative sein. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die Barmittel verbleiben beim Mieter.
Was ist normale Abnutzung bei Parkett?
Auch wenn nach Jahren die Versiegelung des Parketts abgelaufen ist, handelt es sich lediglich um üblichen, altersgemäßen Verschleiß. Es ist normal, dass Parkett auf die Dauer stumpf wird. Ähnlich ist es mit Laufstraßen: Sie sind nach einigen Jahren geradezu unvermeidlich und zählen als normale Abnutzung.
Für welche Schäden haften Sie bei der Wohnungsübergabe?
Im Protokoll dürfen alle Schäden aufgeführt werden, die in der Wohnung bestehen. Hat aber ein Schaden schon bei Mietantritt bestanden oder handelt es sich um einen «al ten Schaden», bzw. um «normale Abnützung», so haftet die Mieterschaft nicht für diesen Schaden.
Was muss der Vermieter an Reparaturen bezahlen?
Laut Gesetz zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er Reparaturkosten bis 100 Euro aber auf den Mieter abwälzen.