Wo hat die KKH ihren Sitz?
Hannover
Was bietet die KKH an?
Bonusprogramm – unser Extra für Ihre Motivation Für Kinder, Jugendliche, sportliche Singles, aktive Rentner – ein Bonusprogramm für alle: Bei aktiver Teilnahme am KKH Bonus können Sie sich für eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget entscheiden.
Was zahlt die KKH bei Brillen?
Diese beträgt 10 Prozent der Kosten des Hilfsmittels, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In Einzelfällen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Wie erhalte ich die Leistung? Wenden Sie sich mit der medizinischen Verordnung Ihres Arztes direkt an einen Optiker.
Was ist KKH Bonus?
Unser Bonusprogramm für alle Versicherten ab 18 Jahren Vorsorge und Aktivitäten zur Förderung der Gesundheit – all das soll sich für unsere Versicherten besonders lohnen. Deshalb gibt es das Bonusprogramm der KKH. Der KKH Bonus besteht aus zwei Kategorien, dem Vorsorge-Bonus und dem Aktiv-Bonus.
Was ist 360 versorgt KKH?
Unser Klinikkonzept 360° bedeutet, dass wir uns ganzheitlich um Ihre Versorgung und Betreuung kümmern – von der ersten Diagnose bis zur erfolgreich abgeschlossenen Rehabilitation. Unsere Ärzte, unser Pflegepersonal und unsere Therapeuten nehmen sich Zeit für Sie und Ihre Beschwerden.
Ist die KKH Allianz eine gesetzliche Krankenkasse?
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) ist Deutschlands viertgrößte bundesweite Krankenkasse mit rund zwei Millionen Versicherten. Sie gilt als Vorreiter für innovative Behandlungsmodelle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hauptsitz der KKH ist Hannover.
Wem gehört die KKH?
Verband der Ersatzkassen
Wie viele gesetzlich Versicherte gibt es in Deutschland?
Die gesetzlichen Krankenkassen. In Deutschland werden rund 73 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung.
Wer ist Mitglied der privaten Krankenversicherung?
Beamte, Selbständige und gutverdienende Arbeitnehmer sind die klassischen Kunden. Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Das sind Selbstständige, Beamte und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro pro Jahr.