Wie ist die Kündigungsfrist bei Kurzarbeit?
Kündigt ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis auf, beträgt die Kündigungsfrist wie gehabt 28 Tage. Hierbei gelten das Monatsende bzw. der 15. eines jeden Monats als Stichtag für die Kündigung bei Kurzarbeit.
Kann man Kurzarbeit abmelden?
Es gibt dafür keine gesetzliche Frist. Das heißt, der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit grundsätzlich jederzeit für beendet erklären. Er kann dies auch einseitig tun. Allerdings ist eine angemessene Änderungsfrist empfehlenswert, so wie sie auch bei Änderungen in Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
Wie kontrolliert Arbeitsamt Kurzarbeit?
Die Arbeitsagentur verlange dann Lohnscheine, Arbeitszeitnachweise und andere Belege: „Die Abschlussüberprüfung wird grundsätzlich bei jedem Unternehmen am Ende des Bezugs gemacht. Es werden natürlich nicht alle Arbeitnehmer geprüft. Man macht eine Stichprobe. Es wird von zehn Arbeitnehmern zum Beispiel einer geprüft.
Wo meldet man Verstöße gegen Kurzarbeit?
Im Verdachtsfall können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat, die Arbeitsagentur oder einen Anwalt wenden.
Welche Behörde ist zuständig für Kurzarbeitergeld?
Auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers erstattet die Agentur für Arbeit dann das vorgeschossene Kurzarbeitergeld. Hat die zuständige Arbeitsagentur festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, kann es Kurzarbeitergeld auch online beantragen.
Welche Arbeitsagentur ist zuständig für KUG?
Die Agentur für Arbeit prüft Ihre Anzeige. Hat sie festgestellt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie jeden Monat Kurzarbeitergeld beantragen. Sie zahlen jeden Monat sowohl das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden als auch das Kurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten aus.
Wer prüft ob Kurzarbeit eingehalten wird?
Wer kontrolliert, ob Kurzarbeitergeld rechtmäßig angewendet wird? Im Regelfall die Agentur für Arbeit. Derzeit prüft die Behörde bei der Antragstellung eher oberflächlich.
Wo kann man Kurzarbeitergeld überprüfen lassen?
Schritt 1 – Hotline Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Für sie gibt es Arbeitgeber, die für ihre Angestellten Kurzarbeitergeld beantragen und es ihnen dann auszahlen. So soll es eigentlich sein. Auskunft: Der Arbeitgeber erhält alle Informationen und auch das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit.
Wann wird KUG überprüft?
Eine Überprüfung hat der Gesetzgeber erst nach Ende des Abrechnungszeitraums in einer Abschlussprüfung vorgesehen, die innerhalb von 7 Monaten nach Ende des Kurzarbeitergeldbezuges durchzuführen ist. Hier hat die Bundesagentur auch kein Ermessen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, diese Prüfung durchzuführen.