Kann der Arbeitgeber mich nach einem Arbeitsunfall kuendigen?

Kann der Arbeitgeber mich nach einem Arbeitsunfall kündigen?

Kündigung nach einem Arbeitsunfall? Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer generell nur dann kündigen, wenn er sich an die gesetzlichen Fristen hält und einen konkreten Grund hat. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall. Eine Kündigung darf weder treu- noch sittenwidrig sein.

Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld verlangen?

Nach einem Arbeitsunfall haben Geschädigte nur dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Unternehmen oder ein anderer Arbeitnehmer den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Nachweis ist schwer. In der Praxis entsteht der Anspruch nach einem Arbeitsunfall daher äußerst selten.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?

Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wer bei einem Autounfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten hat. Um vom Unfallverursacher Geld zu bekommen, müssen Geschädigte den Unfall als Ursache ihrer Beschwerden nachweisen. Der Schmerzensgeldanspruch besteht mindestens 3 Jahre lang.

Wann kann ich Schmerzensgeld fordern?

Schmerzensgeld zu beantragen, setzt immer einen verschuldensabhängigen Anspruch voraus. Der Schädiger muss die Verletzungen fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Genau dies gilt es, später vor Gericht ebenso zu beweisen wie den Zusammenhang zwischen dem Schadensereignis und den Verletzungen.

Wie bekommt man Schadensersatz?

Voraussetzung für die Forderung von Schadensersatz nach einer Verletzung geschützter Rechtsgüter ist, dass der Verursacher des Schadens sie vorsätzlich oder zumindest fahrlässig geschädigt hat. Nur dann ist auch eine Haftung gegeben und der Verursacher ist schadensersatzpflichtig.

Wie lange nach einem Unfall kann man Schmerzensgeld beantragen?

Wie lange nach einem Unfall oder einem anderen Schadensereignis dieses durchgesetzt werden kann, bestimmt sich nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist die Dauer der Verjährung einer Entschädigung festgelegt. Gemäß § 195 BGB gilt beim Schmerzensgeld eine regelmäßige Verjährung von drei Jahren.

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