Wann bekomme ich 77% Kurzarbeitergeld?
Wer mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit ist, erhält ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent des entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Mit Kindern sind es ab dem vierten Monat 77 Prozent und ab dem siebten Monat 87 Prozent.
Was prüft die Agentur für Arbeit bei Kurzarbeit?
Bei der Prüfung werden vor allem folgende Unterlagen relevant: Lohnunterlagen, Arbeitszeitnachweise, Nachweise zum betrieblichen Engpass sowie zum Arbeitsausfall durch die Auswirkungen von Corona, Belege zum Abbau des Resturlaubs aus dem Vorjahr und der eventuell vorher angehäuften Überstunden der Mitarbeiter vor der …
Wie wird Kurzarbeit kontrolliert?
Wer kontrolliert, ob Kurzarbeitergeld rechtmäßig angewendet wird? Im Regelfall die Agentur für Arbeit. Derzeit prüft die Behörde bei der Antragstellung eher oberflächlich. Steht ein Betrugsverdacht im Raum, leitet die Agentur für Arbeit ihre Ergebnisse an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter.
Was wird bei KUG geprüft?
Lohnunterlagen: Die Abrechnungen der Mitarbeiter in Kurzarbeit und eventuell zum Vergleich von den Beschäftigten, die weiter Vollzeit gearbeitet haben. Arbeitszeitnachweise: Für alle von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Also wann der einzelne Mitarbeiter gearbeitet hat oder ob es Fehlzeiten gab.
Wann ist Kurzarbeit illegal?
Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB. Lohnsteuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung (AO), wenn Kurzarbeitergeld schwarz auf die Höhe des Gehalts aufgestockt wird. Nötigung gemäß § 240 StGB, wenn Arbeitnehmer quasi gezwungen werden, beim Kurzarbeitsbetrug mitzuspielen.
Wer legt die Arbeitszeit bei Kurzarbeit fest?
Kurzarbeit – Wie ist sie geregelt? Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, wird die Arbeitszeit in der Regel vom Arbeitgeber in Absprache mit dem Arbeitnehmer verbindlich festgelegt. Durch die Corona-Pandemie haben sich die Voraussetzungen für Kurzarbeit verändert.