Hat man in der Probezeit Urlaub?
Du hast nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehmen. Kündigt das Unternehmen während der Probezeit, muss es dem Mitarbeiter dessen Resturlaub gewähren. Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber den Urlaub mit Geld ausgleichen.
Wird Probezeit durch Schwangerschaft verlängert?
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass die Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern darf. Die Schwangerschaft an sich ist kein Rechtfertigungsgrund für eine Verlängerung der Probezeit.
Wann beginnt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?
Ab welchem Zeitpunkt greift der Kündigungsschutz ein? Der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft. Er besteht während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes (§ 17 Abs. 1 MuSchG).
Wann dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden?
Grundsätzlich dürfen (werdende) Mütter sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden (Schutzfristen). Ausnahmsweise darf eine werdende Mutter während der Schutzfrist vor der Geburt ihres Kindes beschäftigt werden, wenn diese sich hierzu selbst ausdrücklich bereit erklärt hat.
Kann ich kündigen wenn ich schwanger bin?
Schwangere Frauen stehen im Arbeitsrecht unter einem besonderen Kündigungsschutz: Sie können sowohl während der Schwangerschaft als auch vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden können. Das regelt § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).
Hat eine Elternzeit Einfluss auf den Kündigungsschutz?
Während der Elternzeit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nur in Ausnahmefällen kündigen. Denn Sie sind in besonderer Weise vor Kündigungen geschützt. Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald Sie Ihre Elternzeit anmelden, aber frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist.
Hat Kündigung Auswirkung auf Elterngeld?
Anders als das Erziehungsgeld ist der grundsätzliche Anspruch auf Elterngeld gänzlich unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Auch eine eigene Kündigung ändert diesbezüglich nichts.